Frage an Thomas Mütze von Gudula L. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Mütze,
kennen Sie den von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) im November 2012 vorgelegten Gesetzentwurf für die Einrichtung von Suizidpräventionsberatungsstellen? Könnten Sie sich vorstellen, diesen Entwurf bei zukünftigen Auseinandersetzungen zu diesem Thema zu unterstützen bzw. in den bereits an einen Ausschuss weitergeleiteten Gesetzentwurf "Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" einzubeziehen? Bitte sprechen Sie mit Bürgern, die die tägliche Minderung ihrer Körper- und Geisteskräfte als unerträgliche Belastung bereits erleben, d.h. mit Menschen im Alter ab 75 Jahren, die wissen, worüber im Parlament abgestimmt wird, nämlich ob sie ihrem Lebensende selbst- oder paternalistisch fremdbestimmt entgegengehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
G. Lenssen-Schenk
Sehr geehrte Frau Lenssen-Schenk,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Frage.
Die Beantwortung dieser Frage lässt sich nicht auf Grund meiner politischen Überzeugung oder gar mit der Hilfe des Wahlprogramms beantworten.
Beim Thema Suizid und begleitetem Suizid muss jede/r Abgeordnete rein auf Grund seiner ethischen Einstellung und mit Hilfe von fachkundigen JuristInnen, die das Gesetz mit all seinen implizierten Konsequenzen analysieren, unabhängig der Parteizugehörigkeit entscheiden. Mir fehlt das juristische Fachwissen um das Gesetz, mit all seinen Konsequenzen beurteilen zu können.
Als Abgeordneter des Bayerischen Landtags werde ich bei einem Bundesgesetz auch nicht Einfluss nehmen können.
Meine ganz persönliche Meinung ist, dass ich von meinem ethischen Grundverständnis her den Wunsch nach einem begleiteten Suizid für nachvollziehbar halte, wenn ein sehr schweres Leiden vorliegt. Der Wille des/r Suizidenten/in ist m.E. zu achten. Die Strafbarkeit einer den Suizid begleitenden Person ist zu überdenken und dem Willen nachzuordnen. Eine kostenfreie, anonyme Beratung zur Suizidprävention befürworte ich, auch um psychische und soziale Beweggründe zu bewältigen. Ob die im Gesetz formulierten Kriterien dafür ausreichen, wage ich nicht zu beurteilen. Als erstes möchte ich eine Verbesserung der Palliativversorgung, da sich bei angemessener Schmerztherapie mancher Suizidgedanke verflüchtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mütze