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Frage von Stephanie Dr. A. •

Frage an Thomas Maurer von Stephanie Dr. A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Maurer,

in Ihrer Antwort vom 13.02.2005 schreiben Sie:

"Das Wahlrecht in Baden-Württemberg tut sein übriges, um die Chancen von Einzel- und Direktkandidaten zu erschweren. Dagegen muß man sich wehren."

Hierzu interessieren mich die Details. Können Sie diese darlegen und Verbesserungsvorschläge hierzu.

Besten Dank und freundliche Grüße.

Dr. Stephanie Adler

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Hallo Frau Adler,
das Problem am Wahlrecht in Baden-Württemberg ist, daß der Wähler nur eine Stimme zu vergeben.hat. Diese kann auch nur für einen Kandidaten im Wahlkreis in Anspruch genommen werden. Parteien, die nicht in allen Wahlkreisen Kandidaten aufgestellt haben, sind nicht landesweit wählbar. Bei der Bundestagswahl und auch bei der Landtagswahl in Rheinland Pfalz gibt es eine Erststimme (für den Kandidaten im Wahlkreis) und eine Zweitstimme für die Partei. Das heißt, daß die Partei von allen Wähler landesweit gewählt werden kann, auch wenn sie nicht in allen Wahlkreisen antritt. Ich plädiere daher für ein gerechtes Wahlrecht mit Erst- und Zweitstimme. Für die etablierten Parteien ist das bestehende Wahlrecht klar von Vorteil, allerdings ist auch hier die Neugestaltung der Wahlkreise nicht immer für alle optimal.
Das Thema ist aber so umfangreich, daß ich Ihnen einen Link zum Wahlrecht in Ba-Wü empfehlen kann, dort finden Sie alle Details.

http://www.visionen2000.de/landtagswahlen/2bwuwahlsystem/Wahlgesetz.htm

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Maurer,
Sprecher der UNABHÄNGIGEN KANDIDATEN, Landesverband Baden-Württemberg
....für Direkte Demokratie + bürgernahe Lösungen