Frage an Thomas Maurer von Barbara B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
ALGII-Empfänger verlieren mit einer Immatrikulation an einer deutschen Universität mit sofortiger Wirkung jeden Anspruch auf ALGII oder irgend eine andere Form von Hilfe zum Lebensunterhalt. Dies mit der formalen Begründung, Studierende hätten ja Anspruch auf AntragSTELLUNG (unabhängig von einer etwaigen Gewährleistung) lt. Bafög. Welches natürlich Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht gewährt wird.
Ich betrachte das als Verhöhnung und weitere soziale Ausgrenzung der Arbeitslosen.
Bitte helfen Sie mir bei meiner Wahlentscheidung und teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung zu dieser Frage ist und welchen Handlungsspielraum Sie hier gegebenenfalls sehen.
Liebe Frau Bonath,
danke für den Hinweis, ich muß zugeben, die Problematik war mir noch gar nicht bekannt.
Hier muß eine Lösung gefunden werden. Ich denke, daß die betroffenen Personen mindestens einen Anspruch auf ALGII bekommen sollten oder Anspruch auf Bafög, unabhängig vom Alter, geltend machen können. Evtl. auch durch eine Ausnahmeregelung oder eine grundsätzliche Neuregelung der Gesetzeslage. Egal wie, die bestehende Regelung ist so nicht tragbar.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Maurer