Thomas Lenz
CDU
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Frage von Bettina S. •

Frage an Thomas Lenz von Bettina S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lenz,
kurze Vorgeschichte:
Ich lebe seit ca. 6 Jahren mit einem Mann zusammen, der zwei Kinder aus erster Beziehung hat und für beide Monat für Monat einen hohen Unterhalt zahlt, der ihn an das Existenzminimum treibt. Vor 3 Jahren wurde unser gemeinsames Kind geboren. Ich konnte nicht einmal ein volles Erziehungsjahr zu Hause bleiben und unser Kind richtig aufwachsen sehen, da ich dazu gezwungen war, Geld dazuzuverdienen, um dem Kind Sachen etc. zu kaufen, weil der Unterhalt für die anderen beiden Kinder so hoch ist.
Auch können die beiden Kinder aus erster Beziehung viel besser leben, da die Mutter für Beide mit staatlichem Kindergeld plus Unterhaltszahlungen monatlich knapp 900 Euro zur Verfügung hat und dazu auch noch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Wir als Zweitfamilie haben nicht mal 600 Euro monatlich zur Verfügung (2 Erwachsene und 1 Kind), obwohl ich auch 6 Std. täglich arbeiten gehe! Urlaub und gute Anziehsachen gibt es für uns nicht. – Dies wird sich wohl auch vorerst nicht ändern, wenn man bedenkt, wie lange Väter nur „Zahlväter“ sind.
Sind wir als Zweitfamilie eine Familie 2.Klasse? Ist unser gemeinsames Kind ein Kind 2.Klasse?
Was soll ich unserem Kind sagen, wenn es fragt, wann wir endlich mal in Urlaub fahren, da die beiden anderen Kinder ja erzählen, dass sie z.B. auf Ibiza und in der Türkei waren?

1. Wann und was wollen Sie in Zukunft für Zweitfamilien tun?
Bleiben wir etwa immer diejenigen, die auf alles verzichten müssen?
2. Wohin werden Väter getrieben, die so viel Unterhalt zahlen müssen?
Haben sie kein Recht auf eine neue Familie, da dies finanziell nicht machbar ist?
3. Was heißt bei Ihnen „Familienpolitik“?
Sind wir als Zweitfamilie denn keine Familie?

Ein Vater, der regelmäßig den Unterhalt zahlt, kann seine erstgeborenen Kinder bald nicht mehr zu sich nehmen, da das Geld für die Umgangsfahrten nicht mehr da ist. Soll damit erreicht werden, dass sich die Kinder vom Vater und den „Halb“-Geschwistern entfremden und ganz den Kontakt aufgeben.
Wozu gibt es gemeinsames Sorgerecht, wenn die/der Alltagssorgeberechtigte sowieso über alle (eigentlichen) Pflichten hinweggucken kann (z.B. keine Auskunft zum Gesundheitszustand, schulische Sachen, Aufenthaltsgeschichten)?
4. Wie wollen Sie das gemeinsame Sorgerecht gerechter gestalten und damit Vätern an der gewollten Erziehung teilhaben lassen?

Zu all den Fragen habe ich bisher nie konkrete Auskünfte bekommen. – Ich hoffe daher, dass sie auch an die Anliegen der vielen Zweitfamilien gedacht haben!? Oder werde ich auch diesmal wieder enttäuscht???
Ich glaube, dass meine Fragen für viele „Zweit“-Frauen und Trennungsväter im Lande für eine Wahl wichtig sind.

Freundlichst
Bettina Schmidt

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wenn wir ehrlich sind müssen wir zugeben, dass es der Gesetzgeber nicht gerade leicht hat, bei den von Ihnen aufgeworfenen Fragen einen gerechten verantwortlichen Interessenausgleich zu finden. Wie soll er zum Beispiel aus Ihrer Sicht den Unterhalt bei den gar nicht so seltenen Drittfamilien regeln? Ich stimme Ihnen aber zu, dass das geltende Recht auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist und es in nicht wenigen Fällen zu Härten und Ungerechtigkeiten führt. Deshalb wird das Unterhaltsrecht auch weiter zu entwickeln sein. Es wird aber schwer bleiben Lösungen zu finden, die bei allen gleichermaßen auf Zustimmung stoßen. Und die Staatskassen sind im Übrigen bekannterweise auch leer. Die Allgemeinheit wird die Lasten also auch nicht tragen können oder wollen. Ich kann und will Ihnen denn auch keine Versprechungen machen. Aber ich werde mich gern für Verbesserungen einsetzen, sobald die Novellierung des Unterhaltsrechts ansteht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lenz