Frage an Thomas Lenz von Karl-Heinric T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie kann die SPD es als "soziale" Partei mit Ihrem Gewissen vereinbaren, das Behinderte, die am 01.01.05 von den Sozialämtern als 3 Stunden arbeitsfähig an die Argen abgeschoben wurden, monatelang um Ihre Einstufung als nicht mehr arbeitsfähig kämpfen müssen. Dadurch wurden nötige Hilfen wie Hausaltshilfen und andere Leistungen unmöglich gemacht, da AlG II Bezieher keine Leistungen nach SGB XII erhalten. Auch der Mehrbedarf von 17 % , den Grusi Empfänger bekommen, ist für Beinderte unter ALG II gesperrt.
Und auf der anderen Seite werden Umschulungen und Fortbildungen durch die Argen und AA gestrichen. Mit Absicht. Zum Einsparen.
Sehr geehrter Herr Teudt,
wie die SPD so etwas mit ihrem Gewissen vereinbaren kann, müssen Sie bitte die Genossen fragen. Aber es ist ja in den 7 Jahren rot-grüner Regierungszeit deutlich geworden, dass soziale Gerechtigkeit im Sinne der SPD nicht immer sozial oder gerecht ist. Mein Ziel ist es mich im Bundestag u.a. vehement für eine baldmögliche! Nachbesserung der Hartz IV Gesetze einzusetzen. Im laufenden Haushalt 2005 der rot-grünen Regierung fehlt dafür leider das Geld. Deshalb ist es unehrlich, wenn die Genossen jetzt plötzlich im Wahlkampf eine sofortige Angleichung des ALG II in Ost und West versprechen, wo im Haushalt ein strukturelles Loch von 40 Mrd. Euro klafft. Wahlkampfpopulismus! Als Landesvorsitzender der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft in MV habe ich bereits vor Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze mehrfach darauf hingewiesen, dass darin viele soziale Härten verankert sind, die dringend aufgehoben werden müssen. Ich bin der Überzeugung, dass es mit einer starken Arbeitnehmergruppe in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gelingen wird, entsprechenden Einfluss auf die neue von Frau Dr. Merkel geführte Bundesregierung zu nehmen, um hier einen fairen, gerechten und menschlichen Ausgleich zu finden. Dies ist ein ganz wesentlicher Beweggrund für meine Direktkandidatur im Wahlkreis 12, Hansestadt Wismar, Nordwestmecklenburg und Parchim. Ich setze dabei auf die Unterstützung der Wähler. Es geht über die Angleichung der Bedarfsätze hinaus insbesondere um die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I. Die Bezugsdauer des ALG I muss für diejenigen, die viele Jahre Beiträge gezahlt haben, deutlich erhöht werden. Die jetzige geltende Regelung kommt für langjährige Beitragszahler einer faktischen Enteignung gleich.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Lenz