
(...) Patienten, die eine spezielle hausärztliche Versorgung wünschen, dürfen hier- von nicht abgeschnitten werden, nur weil sie nicht bereit sind, der Führung einer Patientenakte zuzustimmen. Krankenkassen dürfen nicht in die Lage kommen, ihre Versicherten zu gläsernen Patienten zu machen. (...)