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Thomas Kutschaty
SPD
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Frage von Thomas V. •

Was wollen Sie konkret beschließen, um die Besoldung der Lehrkräfte in NRW gerechter zu machen?

Sehr geehrter Herr Kutschaty,
im Zusammenhang mit der Besoldung der Lehrkräfte gibt es seit einiger Zeit immer wieder die Forderung nach A13 als Einstiegsbesoldung für alle Lehrkräfte. Ich finde es grundsätzlich eine gute und richtige Sache, allerdings bleiben aus meiner Sicht auch einige Fragen offen:
Falls eine solche Regelung tatsächlich eingeführt werden sollte, wie sähe das dann konkret aus? Wäre es abhängig davon, ob jemand ein Staatsexamen oder einen Masterabschluss gemacht hat? Was passiert mit Lehrkräften, die bereits eine zusätzliche Aufgabe übernommen haben, um A13 zu erhalten?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre Antwort im Voraus
MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Thomas V.,

 vielen Dank für Ihre Frage.

 Wir streben eine Angleichung der Besoldung für alle Lehrämter an. Als Jurist teile ich die juristische Einschätzung von  Prof. Dr. iur. Brinktrine. Meines Erachtens ist „die unterschiedliche Einstufung von Lehrerinnen und Lehrern (…) in mehrfacher Hinsicht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“, wie Prof. Dr. iur. Brinktrine es in seinem Rechtsgutachten zur „Eingruppierung verschiedener Gruppen beamteter Lehrer*innen nach dem Laufbahn- und Besoldungsrecht NRW formuliert.“

 Seit der Angleichung der Dauer der Studiengänge für alle Lehrämter 2011 existiert aus studientechnischer Sicht kein Grund mehr für diese Lohnunterschiede. Darüber hinaus sind wir mit steigenden Schüler:innenzahlen sowie einem größer werdenden Lehrkräftemangel konfrontiert; insbesondere bei den Schulformen, bei denen Lehrkräfte bisher nur mit A12 besoldet werden, wie z. B. Grundschulen oder in der Sek. I.

 Alle Lehrkräfte des Landes leisten Enormes, insbesondere in den Zeiten der Pandemie haben sie mit viel Engagement unsere Schüler:innen unterstützt. Sie alle verdienen - unabhängig von der Schulform an der sie unterrichten - eine angemessene Besoldung im Einstiegsamt, sprich A13 für Alle. Indem wir die Besoldung angleichen, senden wir somit das Signal aus, dass jede Lehrkraft in unserem Bildungswesen zählt. Selbstverständlich ist jede Lehrkraft durch die schulformspezifischen Ausprägungen der jeweiligen Schulform in unterschiedlichen Bereichen unterschiedlich stark gefordert; in höheren Klassen z. B. durch einen erhöhten Korrekturaufwand, in der Grundschule durch verstärkte pädagogische Arbeit und die Vermittlung elementarer Grundbildung. Sie alle leisten aber einen wichtigen Beitrag für unser Bildungssystem.

Deshalb darf es auch keine Unterschiede bezüglich der Bezahlung aufgrund unterschiedlicher Lehrämter mehr geben. Denn alle Lehrkräfte verdienen die gleiche Wertschätzung für ihre Tätigkeit. Wir werden alle Lehrkräfte, die bereits in Sek. I Schulen und in Grundschulen tätig sind, und die noch eingestellt werden, mit A13 besolden.

 Wir hoffen, dass alle Lehrkräfte, auch die, die im Rahmen eines Revisionsverfahrens bereits eine Beförderung erhalten haben, sich über diese Entwicklung für alle Kolleg:innen freuen. Im Sinne des Abstandgebots, wie zum Beispiel bei Schulleitungen und anderen Funktionsämtern, werden wir auf einer rechtssicheren Grundlage eine Höhergruppierung anstreben.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kutschaty

 

 

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