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Thomas Kutschaty
SPD
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Frage von Eckhard S. •

Wie will die SPD sicherstellen, dass die Bürger über die Notwendigkeit der rechtzeitigen Antragstellung (SGB II/XII) informiert werden, weil die hohen Energieaufwendungen (Strom, Erdgas) nahen?

Die Gasumlage ab Oktober wird vorauss. erst im Nov./Dez. abgerechnet. Die rechtzeitige Antragstellung bezieht sich auf den Zeitpunkt, um Ansprüche zu sichern. Das gilt auch mit Blick auf die Nachzahlungen, die erst dann von den Sozialbehörden übernommen werden, wenn eine 'Bedürftigkeit' festgestellt wurde und bei Fälligkeit der Nachzahlung bereits ein 'Erstantrag' vorliegt. Damit Bürger nicht in das 'soziale Chaos' fallen, wäre eine umfassende Information erforderlich. Ergänzender Hinweis: Viele Bürger sind bereits jetzt angesichts der zu erwartenden "Nachzahlungen" für Energie bedürftig. Es geht also um die Frage, was der Bürger tun muss, um die Ansprüche (formal) zu sichern. Da gibt es unterschiedliche Fallkonstellationen (Beispiel: H4-Bezug endete in 2022, obwohl unter Berücksichtigung der Nachzahlungen/Gasumlage ab Oktober die Bedürftigkeit weiter bestand.).

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. August 2022, in der Sie sich nach der Kommunikationsstrategie der SPD-Fraktion NRW bezüglich der Sicherung von Ansprüchen im Bereich des SGB II und SGB XII erkundigen.

Die steigenden Energie- und Lebensmittelkosten belasten viele Bürgerinnen und Bürger. Davon sind vor allem Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen betroffen. Dazu gehören u.a. auch diejenigen, die aufgrund von Arbeitsunfällen und aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeiten können oder auf Arbeitssuche sind und die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Für sie werden die kommenden Monate eine große Herausforderung. In der jetzigen Situation ist es daher sinnvoll, sich mit dem Sozialamt oder der Sozialversicherung in Verbindung zu setzen, um sich über die finanzielle Situation und die Sicherung der Ansprüche beraten zu lassen. So kann eine rechtzeitige Antragsstellung für die Bereiche des SGB II und SGB XII sichergestellt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es umfassendere Unterstützungsangebote zu einem vereinfachten Zugang der Antragsverfahren geben wird. Dazu befinden wir uns bereits im Austausch mit den zuständigen Akteuren auf der Bundesebene.

Die Gasumlage wurde richtigerweise von der Bundesregierung abgeschafft, weil so die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter belastet werden. Die Gaskommission hat darüber hinaus entschieden, dass Gas- und Fernwärmekunden in zwei Schritten entlastet werden. Im ersten Schritt werden die Abschläge im Dezember auf Basis des Verbrauchs im September vom Staat komplett übernommen. Im zweiten Schritt wird eine Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 bis mindestens Ende April 2024 greifen. So werden auch Geringverdiener und Leistungsbezieher stärker entlastet. Dies unterstützen wir ausdrücklich.

Darüber hinaus setzen wir uns für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Januar und Februar ein, damit dort keine
Lücke in der Unterstützung entsteht.

Ich wünsche Ihnen auch weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kutschaty

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