Frage an Thomas Kreuzer von Christine H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kreuzer,
ich beziehe mich auf den Artikel in der Welt vom 30. August 2015 "Phantom Abschiebung" und die dort behandelten Probleme bzgl. der Abschiebung nicht anerkannter Asylbewerber. Welche konkreten gesetzlichen Änderungen halten Sie persönlich für erforderlich, um die dort angesprochenen Vollzugsdefizite zu beenden?
Wie ist Ihrer Meinung nach mit Asylanträgen umzugehen bei denen Asylbewerber keine Päße oder sonstige Identifikationspapiere haben, bzw. die die Kooperation bei der Identifizierung verweigern? Wie ist damit umzugehen, wenn die Herkunftländer die Kooperation bei der Identifikation und der Rückführung verweigern? Was wollen Sie hier an Änderungen im Gesetz auf den Weg bringen?
Was halten Sie von ein Wiedereinführung der Visumspflicht für die Balkanländer?
Was halten Sie von der Idee, Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsländern aus dem üblichen Asylverfahren - mit Unterbringung - herauszunehmen und evt. über die Botschaft bescheiden zu lassen?
Was halten Sie von dem Asylsystem, wie es aktuell in Holland und in der Schweiz praktiziert wird? Sollte Deutschland hiervon etwas übernehmen? Wenn ja, was?
Halten Sie es für sinnvoll eine max. Verfahrenslänge für Asylverfahren incl. Rechtsweg im Gesetz zu verankern?
Halten Sie es für geboten eine Höchstgrenze für die Aufnahmen in Deutschland von außereuropäischen Migranten und Flüchtlingen festzulegen - für das aktuelle und kommenden Jahr?
Für den Fall, daß auf europäischer Ebene keine Quotenregelung für die Verteilung von Flüchtlingen durchgesetzt werden kann, wieviel Migranten und Flüchtinge soll Deutschland ihrer persönlichen Meinung dann in Zukunft aufnehmen? Was halten Sie von einer jährlichen Maximalquote, bzw. Maximalkontingent incl. Familienachzug?
Haben Sie, (die Fraktion, die Bundesreg.) die Golfstaaten und die USA um Hilfe und Beteiligung bei der Aufnahme von Flüchtlingen gebeten?
Mit freundlichen Grüßen
Christine Hoffmann, Frankfurt am Main