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Thomas Kreuzer
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Frage von Gerwin B. •

Frage an Thomas Kreuzer von Gerwin B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Kreuzer,

als Bayerische Beamte haben wir über Jahre hinweg durch Gehaltsverzicht, Verlängerung der Arbeitszeit und Beförderungsstopp unseren Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen geleistet. Durch die Sparwut der letzten Jahre besteht ein personeller Notstand in allen Bereichen, speziell möchte ich aber den Bereich der Bayerischen Polizei anführen. Schon absehbar war die zukünftig stiefmütterliche Behandlung, da die innere Sicherheit in der mehrseitigen Regierungserklärung nicht einmal mehr Erwähnung fand. Jetzt kommt auch noch die Bayerische Landesbankenaffaire dazu, die wir offensichtlich mit einer Nullrunde für den Doppelhaushalt 2011/2012 finanzieren sollen.
Bayern brüstet sich als sicherstes Bundesland, aber Sicherheit zum Nulltarif ohne Investitionen in mehr Personal und den Sachhaushalt werden dazu führen, dass wir diese Spitzenposition verlieren, zum Nachteil aller.

Der Umgang, den die derzeitige Staatsregierung mit ihren Beamten, vor allem im Bereich der Alimentation pflegt, ist Hohn und Spott gegenüber dem Verzicht auf ein Grundrecht, das Streikrecht. Sollte die Übernahme des abgeschlossenen Tarifvetrages für die bayerische Beamtenschaft nicht erfolgen, käme das einer Aufkündigung der Fürsorgeverpflichtung durch den Freiststaat Bayern gleich.

Bei den Abstimmungen für die sofortige Umsetzung des Dienstrechtes, was zur Folge eine Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gehabt hätte, stimmten sie dagegen. Dem Nachtragshaushalt stimmten sie zu, was zur Folge für die Beschäftigten des Freistaates Bayern eine Nullrunde bedeutet.

- Werden sie dieses Mal (03-04.04.11 Beratungen und Beschlußfassung)für die Erhöhung der Beamtenbezüge stimmen ?
- Werden sie sich dafür einsetzten?
- Welche Maßnahmen werden sie unterstützen, um die innere Sicherheit nicht weiterhin zu gefährden ?

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard G.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bernhard,

für Ihr Schreiben zu obigem Thema danke ich Ihnen. Sie kritisieren darin die vom Bayerischen Landtag zum 01.07.2011 angekündigte Anpassung der Entschädigungen und Kostenpauschalen der Landtagsabgeordneten an die Einkommens- bzw. Preisentwicklung vor dem Hintergrund der „Nullrunde“ im Beamtenbereich.

Lassen Sie mich bitte kurz den Hintergrund der Bezügeanpassung erläutern:

Bereits im Jahr 1995 hat der Bayerische Landtag im Abgeordnetengesetz (BayAbgG) rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen festgelegt, wann und wie die Bezüge der Abgeordneten angepasst werden. Dadurch wurde die frühere – in der Bevölkerung häufig kritisierte Praxis – ersetzt, wonach die Abgeordneten des Bayerischen Landtags jeweils immer wieder neu ihre Bezüge festsetzen konnten.

Seitdem werden die Entschädigungen und Kostenpauschalen der Landtagsabgeordneten nach folgendem, aus meiner Sicht sehr transparenten, Verfahren bestimmt:

Nach Art. 5 Abs. 1 BayAbgG werden die Entschädigungen der Landtagsabgeordneten („Diäten“) jedes Jahr zum 1. Juli an die Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Dabei sind je nach wirtschaftlicher Entwicklung sowohl Anpassungen nach oben als auch nach unten möglich. Bei der Berechnung fließen die Gehaltsentwicklung in der freien Wirtschaft zu 87,2 Prozent, bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst zu 6,2 Prozent und den Beamten zu 6,6 Prozent in die sog. Maßzahl ein. Diese Maßzahl wird nicht durch den Bayerischen Landtag selbst, sondern durch das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelt. Aus der Maßzahl folgt dann eine prozentuale Erhöhung, eine entsprechende Absenkung oder eine Nullrunde.

Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Anpassung der den Abgeordneten zustehenden Kostenpauschale, wobei hier nicht die Einkommensentwicklung, sondern der Verbraucherpreisindex maßgeblich ist. Es findet also lediglich ein Inflationsausgleich statt.

Die Kriterien einer Anpassung sind also von vorneherein festgelegt und werden nicht nach der jeweils konkreten Lage bestimmt. Dies führte im letzten Jahr, 2010, beispielsweise dazu, dass die Bezüge der Landtagsabgeordneten nicht erhöht wurden, obwohl sich die wirtschaftliche Lage nach der Finanzmarktkrise schon wieder erholt hatte und es auch wieder ordentliche Lohnsteigerungen in der freien Wirtschaft gab. Der Verzicht auf eine Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten für dieses Jahr wird sich, darauf will ich noch hinweisen, im nächsten Jahr nach der eben dargestellten Systematik dann auch wieder bei der Festlegung der Entschädigung für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags auswirken.

Im Gegensatz zu der Entwicklung der Bezüge der Landtagsabgeordneten wurde die Beamtenbesoldung in Bayern in den Jahren 2009 und 2010, also einer Zeit, in der Nullrunden und Kurzarbeit in der freien Wirtschaft eher die Regel als die Ausnahme waren, deutlich erhöht. 2009 gab es einen Sockelbetrag von 40,00 Euro und eine lineare Besoldungserhöhung von 3 Prozent. 2010 gab es dann noch einmal 1,2 Prozent oben drauf.

Richtig ist, dass es in diesem Jahr keine Besoldungserhöhung bei den Beamten geben wird, da dies nicht ohne neue Schulden im Staatshaushalt möglich wäre. Die Regierungsfraktionen von CSU und FDP haben sich zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung darauf verständigt, am Ziel des Haushalts ohne neue Schulden festzuhalten. Während in anderen Bundesländern die Haushaltsgesetze vom Verfassungsgericht wegen einer verfassungswidrigen Schuldenpolitik aufgehoben werden, wollen wir in Bayern durch eine solide und nachhaltige Haushaltspolitik den künftigen Generationen politische Handlungsspielräume erhalten und unseren Kindern keinen Schuldenberg hinterlassen.

Deshalb haben wir im Doppelhaushalt 2011/2012 in allen Bereichen Einsparungen vorgenommen. Hiervon konnten wir den Personalbereich nicht ausnehmen, da die Personalausgaben mit 17,6 Milliarden Euro im Jahr 2011 und 18,1 Milliarden Euro im Jahr 2012 bei weitem den größten Ausgabenblock im bayerischen Staatshaushalt darstellen.

Bei der verständlichen und notwendigen Diskussion um die aktuelle Nullrunde darf aber nicht vergessen werden, dass wir in dieser Legislaturperiode bereits massiv in den Öffentlichen Dienst investiert haben und weiter investieren werden:

1.)Bayern zahlt weiterhin das bundesweit höchste Weihnachtsgeld und das unbefristet.
2.)Wir reduzieren die Arbeitszeit in zwei Schritten wieder auf eine 40-Stunden-Woche.
3.)Wir haben die Altersteilzeit unbefristet fortgeschrieben.
4.)Wir haben ein leistungsgerechtes Neues Dienstrecht mit neuen Aufstiegsmöglichkeiten eingeführt und im Vorgriff hierauf 18.000 Stellenhebungen vorgenommen.
5.)Wir haben in Zeiten der Wirtschaftskrise in den Jahren 2009 und 2010, in denen in der freien Wirtschaft gestiegene Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen waren und viele Unternehmen Kurzarbeit anmeldeten, die Tarifergebnisse für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wirkungsgleich auf die Beamten übertragen und die Bezüge deutlich erhöht.

Ihre Kritik nehme ich sehr ernst und kann verstehen, dass es zunächst zu Verärgerung führt, wenn eine Nullrunde bei den Beamten und eine Diätenerhöhung bei den Abgeordneten zeitlich zusammenfallen. Ich hoffe jedoch, dass ich Ihnen die Zusammenhänge und die Notwendigkeit der Maßnahmen erläutern konnte und bitte Sie um Ihr Verständnis. Eines kann ich Ihnen versichern: Es besteht innerhalb der CSU-Landtagsfraktion völlige Einigkeit darüber, dass es Anfang 2012 eine Bezügeanpassung bei den Beamten geben muss. Hierzu stehen wir!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kreuzer