Frage an Thomas Kreuzer von martin h. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
sehr geehrter herr kreuzer,
seit 26 märz2009 ist das übereinkommen der vereinte nationen für menschen mit behinerung in deuschland verbindlich.im artikel27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit zu machen.wie sollen die behinderten arbeit kommen.gibt es ein programm wie denn menchen geholfen werden kann. oder wie sollen die menschen mit behinderung in den ersten arbeitsmarkt eingegliedert werden?
gruß martin haertle
Sehr geehrter Herr Haertle,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu obigem Thema.
Diesbezüglich habe ich eine Prüfung veranlasst und komme wieder auf Sie zu, sobald ein Prüfungsergebnis vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kreuzer, MdL
Sehr geehrter Herr Härtle,
heute komme ich nochmals auf Ihre - über Abgeordnetenwatch - an mich vermittelte Anfrage zurück.
Sie haben völlig recht - die UN-Behindertenrechtskonvention gewährt Menschen mit Behinderung das gleiche Recht auf Arbeit wie Menschen ohne Behinderung. Damit dieses Recht aber nicht nur auf dem Papier steht, sondern Menschen mit Behinderung wirkliche Arbeitschancen haben, bedarf es unterstützender Programme. So gibt es etwa die Programme „Chancen schaffen“ und „Übergang Förderschule - Beruf“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Ziel ist es, neue Arbeitsplätze bei Integrationsfirmen sowie neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Darüber hinaus fördert das Programm „Werkstatt Inklusiv“ die Einrichtung von Außenarbeitsplätzen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes. Nähere Informationen kann das Integrationsamt unter: http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/integrationsfachdienst/index.html
Bitte entschuldigen Sie die zeitlich verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kreuzer, MdL