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Frage von Maximilian P. •

Frage an Thomas Kraft von Maximilian P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kraft,

in Hinblick auf die nächste Bundestagwahl würden mich ihre Antworten auf einige drogenpolitische Fragen interessieren. Das Thema Drogenpolitik ist sicherlich nicht das entscheidende Thema in diesem Wahlkampf, aber für mich persönlich und sicherlich einige andere Bürger ein wichtiges Thema.

Halten sie eine Strafverfolgung von Konsumentinnen illegaler Drogen für grundsätzlich sinnvoll oder würden sie sich für eine Verlagerung von der Repression hin zu mehr Prävention einsetzen ?

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 entschieden, dass bei einer "geringen Menge" Cannabis von einer Strafverfolgung grundsätzlich abzusehen ist, aber derzeit besteht nur die Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft / das Gericht das bereits eröffnete Verfahren einzustellen. Würden sie sich dafür einsetzen eine "geringen Menge" Cannabis so straffrei zu stellen, dass die Polizei nur bei dem Überschreiten dieser Menge tätig werden muss ?

Wie bewerten sie den Vorschlag den Besitz einiger weniger Hanfplanzen straffrei zu stellen um Cannabiskonsumenten so eine Eigenversorgung außerhalb des Schwarzmarktes zu ermöglichen ?

Derzeit müssen die Konsumentinnen illegaler Drogen auch ohne eine berauschte Teilnahme am Strassenverkehr mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen. Halten sie dies für gerechtfertigt oder sollte es wie bei der Droge Alkohol Grenzwerte geben die ausschließlich bei einer Teilnahme im Strassenverkehr zur Geltung kommen ?

Könnten sie sich vorstellen Möglichkeiten zu schaffen um den Verkauf von Cannabis unter Berücksichtigung des Jugend- und Verbraucherschutzes und begleitenden Maßnahmen (Informationensmaterial, Safer Use Hinweise etc.) legal zu ermöglichen ?

Über eine Beantwortung dieser konkreten Fragen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Plenert

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Sehr geehrter Herr Plenert,

zu Ihren Fragen:

Eine Verlagerung von Repression zu mehr Prävention halte ich nicht für angebracht. Wir brauchen eine gute Drogenprävention, übrigens auch für legale Drogen. Die kann sicher noch ausgebaut werden. Aber wir können andererseits illegale Drogen ja nicht straffrei machen.

Der geringe Besitz ist straffrei. Es geht nicht, dass die Polizei darüber entscheidet. Auch in anderen Sachverhalten ist es so, dass die Staatsanwalt die Entscheidung treffen muss. Die Polizei ermittelt, die Staatsanwalt entscheidet. Das dient auch der Sicherung der Bürgerrechte.

Ich bin gegen den straffreien Besitz von Cannabispflanzen.

Der Straßenverkehr ist gefährlich. Hier stehen Menschenleben auf dem Spiel. Hier sollten die Auflagen für Straßenverkehrsteilnehmer eher erhöht werden. Das gilt auch für legale Drogen!

Illegale Drogen sind illegale Drogen. Ich sehe keinen Grund hier etwas zu erleichtern. Der Weg muss sein den Gebrauch zurückzudrängen. Durch einen legalen Verkauf erreichen wir da sicher das Gegenteil.

Meine Antworten entsprechen wohl eher nicht Ihren Vorstellungen. Aber wissen Sie, wenn der Staat etwas regeln muss, dann sollte es doch ein Fortschritt sein hin zu einem besseren Leben. Das erreichen wir nicht mit Erleichterungen beim Drogenkonsum. Und das gilt sowohl für legale wie für illegale Drogen. Das Bemühen des Staates muss dahin gehen den Konsum von Drogen Und die daraus entstehenden gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen zum vermeiden. Der Staat muss hier in erster Linie präventiv handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kraft