Frage von Dietmar R. • 03.03.2024
Antwort von Thomas Jepsen CDU • 17.03.2024
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Ja; es wurden bereits Teile ausgezahlt und weitere Raten folgen.
Inwieweit auch in M-V das Tarifergebnis auch für Versorgungsempfänger übernommen wird, können nur die Landtagsabgeordneten aus M-V beantworten.
entsprechend der Tarifeinigung vom 09.12.2023 wahrscheinlich demnächst (siehe Antwort)
Ja, nach meinen Informationen sollen pensionierte Kommunalbeamte einen Inflationsausgleich bekommen.
Dazu können Ihnen nur Bundestagsabgeordnete (aus Niedersachsen) antworten. Als Landtagsabgeordneter aus S-H habe ich keine Informationen zur Bundesgesetzgebung.