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Thomas Jarzombek
CDU
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Frage von Karin B. •

Frage an Thomas Jarzombek von Karin B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

im Wahlprogramm der CDU erkennt diese an, dass Tiere Gottes Geschöpfe sind und will sich für einen verantwortungsvollen Umgang einsetzen, orientiert an neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Konventionelle Landwirtschaft sei sehr wohl mit dem Wohl von Nutztieren vereinbar.Glauben Sie, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse braucht um zu erkennen,

- dass Kälber bei ihren Müttern bleiben, nicht in engen Aufzuchtsboxen ihr Leben fristen, sondern ihrem Bewegungsdrang nachgehen wollen? Haben Sie schon einmal eine Kuh nach ihrem Kalb brüllen hören, wenn es von ihm getrennt wird? Die Milch ist naturgegeben (man könnte auch gottgegeben sagen) für die Kälber gedacht. Es muss doch möglich sein, den Kälbern den ihnen gebührenden Anteil zu geben.
-dass Schweine Auslauf brauchen und Muttersauen nicht in engen Käfigen gehalten werden wollen? Was wollen Sie dagegen unternehmen?
-dass das Shreddern von Küken unendlich grausam ist? Unser BM Christian Schmidt ist bei Fragen des Tierwohls unendlich langsam und bevorzugt die to-do-nix-Variante.
- dass industrielle Tierfabriken, in denen die Tiere niemals Luft, Sonne, Regen, Gras erleben können,geschweige denn ihrer Art gemäß leben können, nicht dem Tierwohl dienen? Hierzu zähle ich auch die Pelztierfarmen. Was wollen Sie - wenn überhaupt - dagegen tun?
- dass Tiere im Tierversuch unendlich leiden, mit fragwürdigem Nutzen für den Menschen? Darf aus Ihrer Sicht alles erlaubt sein, wenn es dem Menschen nützlich sein könnte?
-dass Tiere im Zirkus leiden, weil eine artgerechte Haltung nicht möglich ist?

Was gedenken Sie zur besseren Kontrolle der Schlachthöfe und Tiertransporte zu unternehmen, um Tierleid zu minimieren?

Sie haben gegen ein Verbot von Glyphosat gestimmt und sich damit für ein weiteres Bienensterben ausgesprochen. Der exessive Einsatz von Pflanzenschutzmitteln allgemein bedroht die Artenvielfalt. Wie vereinbaren Sie das mit dem Schöpfer, der ja im Wahlprogramm bemüht wird?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bröckelmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Tierschutzes. Ein hohes Tierschutzniveau und eine artgerechte Tierhaltung sind für die CDU von großer Bedeutung. Das Staatsziel Tierschutz, wie es in Artikel 20a unseres Grundgesetzes verankert ist, ist dabei Leitlinie. Wir müssen Tieren im Hinblick auf ihre Bedürfnisse, auf Haltungsformen etc. gerecht werden. Das ist eine fortschreitende Aufgabe der Politik.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben 2017 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierschutzes in den Bundestag eingebracht. Dieser Entwurf sieht ein Pelztierhaltungsverbot vor. Sie haben richtig darauf hingewiesen, dass die Tierhaltungsbedingungen in Pelzfabriken oft inakzeptabel sind.

Obwohl Mindestanforderungen an die Haltung von Pelztieren bestehen, die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgeschrieben sind, werden sie von der Mehrheit der Pelztierhalter in Deutschland seit Inkrafttreten im Jahre 2011 nicht eingehalten, da eine wirtschaftliche Tierhaltung unter diesen Bedingungen nicht möglich sei. Deswegen erscheint ein Pelztierhaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt ein richtiger Weg zur Verbesserung der Situation im Bereich des Tierschutzes.
Deutschland hat in dieser Legislaturperiode eine Vorreiterrolle gegen Tierversuche übernommen. Im neuen „Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren“ wird nach Alternativen zu Tierversuchen geforscht. Dieses Zentrum wurde 2015 mit 6 Millionen Euro und seitdem jährlich mit 1,5 Millionen Euro bezuschusst und wird die Anzahl der Versuchstiere und deren Leiden in Zukunft erheblich verringern.

Außerdem werden weitere notwendige Schritte zur Verbesserung des Tierschutzes getan. Ich stimme Ihnen zu, dass das Schreddern von Küken aufhören muss. Zu den Maßnahmen gehört die Erarbeitung eines Alternativverfahrens. Die von den Universitäten Dresden und Leipzig entwickelte Laserspektroskopie, die eine Geschlechterbestimmung im Ei schon nach wenigen Tagen ermöglicht, sollte das Schreddern von Küken zukünftig verhindern.

Der Großteil der Legehennen - zwei Drittel aller Tiere – ist inzwischen in der Bodenhaltung untergebracht: Der Anteil an der Bodenhaltung hat sich zwischen 2007 (17 Prozent) und 2013 (64 Prozent) mehr als verdreifacht. 16 Prozent der Legehennen lebten 2013 in Freilandhaltung (2008: 11 Prozent). Die ökologische Erzeugung steigerte ihren Anteil von 5 Prozent in 2007 auf 8 Prozent im Jahr 2013. Darüber hinaus ist es uns gelungen die Benutzung von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung seit 2011 zu halbieren.
Die Haltung von Schweinen unterliegt auch zahlreichen Vorschriften des Gesetzgebers. Diese beschreiben detailliert, wie ein Schweinestall ausgestaltet sein muss. Das betrifft insbesondere die Bodenbeschaffenheit und den Platzbedarf pro Tier. Nach den aktuellen rechtlichen Anforderungen müssen Jungsauen und Sauen seit dem 1. Januar 2013 im Zeitraum von vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeln in der Gruppe gehalten werden.

Für den Bienenschutz hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am 22. Juli 2016 eine Verordnung unterzeichnet, die den Handel (Einfuhr und Inverkehrbringen) mit und das Aussäen von Saatgut verbietet, das mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde. Darüber hinaus haben wir im Juni 2016 das Institut für Bienenschutz am Julius-Kühn-Institut gegründet. 2017 haben wir dann zum ersten Mal in Kooperation mit dem deutschen Imkerbund die internationale Bienenkonferenz ausgerichtet, um Impulse für den internationalen Bienenschutz zu schaffen.
Wir sind außerdem davon überzeugt, dass eine artgerechte Haltung von gewissen Tieren in Zirkussen prinzipiell möglich ist. Dennoch gibt es häufig Probleme mit dem Tierschutz in Zirkussen. Die Bundesregierung wurde in den Jahren 2003 und 2011 aufgefordert, die Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus grundsätzlich zu verbieten. Im Jahr 2003 wurde ein Verbot der Haltung von Affen, Großbären und Elefanten gefordert, und im Jahr 2011 wurde diese Liste um Giraffen, Nashörner und Flusspferde erweitert. Ein generelles Verbot von Wildtierhaltung ist allerdings nicht möglich, da es die im Grundgesetz verankerte Berufswahlfreiheit untergraben würde. Durch das 2008 eingeführte Zirkusregister haben wir jedoch einen wichtigen Schritt dafür getan, dass der Tierschutz in allen deutschen Zirkussen eingehalten wird und besser überprüft werden kann.

Unser Bundesminister Christian Schmidt hat ebenfalls erste Weichen gestellt für die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels. Dieses Label wird an Betriebe vergeben, die deutlich über die staatlichen Mindestanforderungen hinaus, Tierschutz betreiben. Somit können Verbraucherinnen und Verbraucher Betriebe erkennen, die einen hohen Wert auf eine artgerechte Tierhaltung legen und diese belohnen. Dies sollte landwirtschaftlichen Betrieben einen weiteren Anreiz geben dem Tierschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jarzombek

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