Frage an Thomas Hinze von Ute W. bezüglich Familie
Guten Tag, Herr Hinze,
Würden Sie sich für die Erfüllung des Rechtsanspruches, der Kinder unter drei Jahren einen Platz in einer Kindertagesstätte garantiert einsetzen ?. Wie sieht denn der aktuelle Stand der Plätze in NRW bzw. speziell Lippe aus?
Wie schätzen Sie zum jetzigen Zeitpunkt das Ziel der Inklusion behinderter Kinder in den Grundschulen erreichen zu können und die Folgen einer eventuellen Auflösung der noch bestehenden Förderschulen?
Danke für Ihre Antwort
Sehr geehrte Frau Waschke,
Sie haben in Ihrer Frage ja gleich zwei Themen angesprochen.
U3-Betreuung in NRW und in Lippe
Natürlich setzen sich Bündnis 90/Die Grünen energisch und mit viel Energie für den Ausbau der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren ein, denn wir müssen zum 1.August 2013 den Rechtsanspruch in NRW erfüllt haben! Rechtsanspruch bedeutet, dass zunächst für 35 % aller Kinder in NRW ein Platz vorhanden sein muss. Derzeitig steht NRW noch an letzter Stelle aller Bundesländer, was die Platzzahlen angeht!
Ein kurzer Rückblick: Im 2008 hatten Bundestag und Bundesrat des Kinderförderungsgesetz verabschiedet, dass u. a. den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr zum 1. August 2013 regelt. Gewährleisten müssen diesen Rechtsanspruch die Kommunen. Im Kinderförderungsgesetz steht allerdings auch, dass die Kosten für den U3- Ausbaus die Länder zu tragen haben, abzüglich der Bundesmittel. Die Schwarz/Gelbe Regierung in NRW hat das aber nicht gestört und keinen einzigen Cent aus Landesmitteln in den U3- Ausbau investiert. Es wurden nur die Bundesmittel weitergeleitet.
Dagegen klagten die Kommunen und bekamen im Oktober 2010 –Schwarz/Gelb war gerade abgewählt - natürlich recht.
Nun begann ein langer Prozess der Verständigung der neuen Rot/Grünen Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden, der wiederum im März 2012 abgeschlossen wurde.
Inzwischen gibt es einen neuen Gesetzentwurf, der aus Rot/Grüner Sicht verabschiedet werden soll.
Da es aber zur Zeit keinen Landtag gibt, kann er nicht verabschiedet werden. Weiter hängt eine Verabschiedung wiederum davon ab, wer nach der Wahl die Mehrheit hat.
Bei einer Rot/Grünen Koalition sind als Beispiel für das Jahr 2012 107.253.145 Mil. € für den Ausbau vorgesehen.
Den Rechtsanspruch zu erfüllen, heißt in NRW, dass 144000 Plätze am 1. August 2013 zur Verfügung stehen müssen. Am 1. August 2012 werden wir 117000 Plätze erreicht haben(ein plus von 16000 Plätzen), so dass noch 27000 Plätze fehlen. Das ist dann ein Ausbaustand von 26%.
Im Kreis Lippe haben wir etwas bessere Zahlen. Hier haben wir bereits 28% erreicht und liegen somit über dem Landesstand.
Inklusion:
Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe „über Alles“ und bezieht sich nicht nur auf die Schulen.
Speziell im Bereich der Schulen – in Ihrer Frage der Grundschulen – stehen wir am Anfang. Als Beispiel sind die Integrations- Klassen zu nennen. So wie Regel- Grundschulen die Möglichkeit haben, Kinder mit Handicaps aufzunehmen, können sich auch die Förderschulen perspektivisch weiterentwickeln und Schüler ohne Handicaps aufnehmen.
Wir benötigen für die Umsetzung der Inklusion Jahrzehnte und es wird ein langer werden.
Mit grünen Grüssen
Thomas Hinze