Frage an Thomas Hinze von Gerhard K. bezüglich Gesundheit
Die gesetzlichen Krankenkassen geben für die ambulante Behandlung ihrer Versicherten in NRW pro Patient deutlich weniger aus als in anderen Bundesländern Dabei zahlen die Versicherten den gleichen Krankenkassenbeitrag. Eine der Folgen wird der zunehmende Mangel an Ärzten und Psychotherapeuten gerade in NRW sein, da diese hier das bundesweit! niedrigste Honorar pro Patientenbehandlung bekommen. Bekommt z.B. der Hausarzt in Westfalen-Lippe pro Erstkontakt ca. 36 Euro für das Quartal, liegt der Satz in Niedersachsen bei 41 Euro. Ob sich also ein junger Arzt im Kalletal oder in Rinteln niederlassen will, hat für ihn erhebliche finanzielle Auswirkungen. Wie wollen Sie die Chancengleichheit für Leistungserbringer und Patienten in diesem Fall unterstützen?
Sehr geehrter Herr Kraus,
aufgrund umfangreicher Termine komme ich erst heute dazu Ihre Frage zu beantworten. Ich bitte dieses zu entschuldigen.
Die Festsetzung der Honorarsätze in den jeweiligen Bundesländern unterliegt der Zuständigkeit und der Selbstverwaltung der kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen auf Landesebene.
Das Aushandeln der Honorare findet dort statt und führt zu denunterschiedlichen Sätzen in den Ländern.
Die politische Einflussnahme der Landespolitik ist gering, es sei denn, dass das dieses Selbstverwaltungsprinzip durch die Politik abgeschafft wird, das ist nicht gewollt warscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hinze
Bereichsleiter