Frage an Thomas Hentschel von Dorothea G. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus
Sehr geehrter Herr Hentschel,
wir sind Dauercamper auf einem Campingplatz in Baden-Württemberg. Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind Übernachtungen seit November 2020 nicht mehr möglich.
Wir sind hierüber sehr verärgert, da wir die Stellplatzgebühr (ca. 2.200 Euro!!!) trotzdem bezahlen müssen. Da das Land Baden-Württemberg über diese Verordnung (was für uns total unverständlich ist, da jeder seinen eigene Parcelle hat, eigene sanitäre Anlagen, Kochgelegenheiten, Schlafplätze u.v.m. in den Wohnwägen!) entschieden hat, sind wir der Meinung, dass uns eine Entschädigung für die nicht benutzte Zeit (Beherbungsverbot ???) zusteht.
Bei welchem Amt in Baden-Württemberg können wir unsere bezahlte Campingplatzgebühr anteilig wieder rückerstattet verlangen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael und Dorothea Gröger
Sehr geehrte Frau Göger, sehr geehrter Herr Göger,
ich verstehe Ihren Ärger, dass Sie sehr gerne Ihren Caravan auf einem Campingplatz nutzen würden, vor allem, da Sie wie Sie schreiben als Dauermieter die Jahresmiete bereits entrichtet haben. Wie Sie sicher mitverfolgen, sind wir im Moment, Stand 30.März, wieder mitten in einer sehr kritischen Phase der Infektionsentwicklung. Deswegen werden die umfangreichen Kontaktbeschränkungen, die auch das touristische Übernachten auf Camping-Plätzen mit einschließen, noch einige Zeit in Kraft bleiben müssen. Selbst wenn Sie im Caravan weitgehend autark leben, so sind mit dem Aufenthalt sehr wahrscheinlich auch weitere Kontakte zu weiteren Nutzer*innen des Campingplatzes verbunden.
Einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung ihrer Jahresmiete müssten Sie beim Campingplatz-Betreiber bzw. Eigentümer geltend machen, evtl. wäre auf Kulanzbasis ein Entgegenkommen möglich. Einen Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Land oder dem Bund lässt sich leider nicht ableiten.
Wir alle hoffen, dass die dritte Welle der Pandemie unter Kontrolle gebracht werden kann und sich in den kommenden Wochen eine Entspannung abzeichnen wird, die dann auch wieder mehr Freizeitmöglichkeiten zulässt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hentschel