Thomas Griese
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans-Gerd G. •

Frage an Thomas Griese von Hans-Gerd G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Griese,
als Mitglied im Arbeitskreis Trennung/Scheidung der Stadt Aachen und gleichzeitig betroffener Vater waren die Ergebnisse der Studie von Professor Dr. Andreß, die in der Broschüre und dem Flyer "Wenn aus Liebe rote Zahlen werden" des BMFSF zusammengefasst wurden, für mich sehr interessant.
Kaum einer, der es nicht selber erlebt hat, kann sich vorstellen, wie furchtbar es ist, nicht am Alltag seiner Kinder teilzunehmen, wenn man nicht mit den Kindern zusammen wohnt. Umso schlimmer ist es, wenn man - teilweise über Jahre hinweg - die Kinder gar nicht mehr sieht.
Bis heute gibt es leider nur wenige Richter, die den Mut haben, dem Elternteil die Grenzen aufzuzeigen, bei dem die Kinder wohnen. In einem Artikel im Münchener Merkur vom 13.10.03 äußerte ein Richter sich dazu folgendermaßen: "Natürlich haben die Väter auch Rechte wie Pflichten, aber das steht alles nur auf dem Papier." ... "Das ist die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann man nichts machen."
Unverständlich, wo doch durchaus rechtliche Grundlagen (z. B. §52a FGG) vorliegen, um diesem Verhalten zum Wohle der Kinder entgegenzuwirken.

Daher nachfolgend meine Fragen:

1. Sollte nicht auch die Position des Elternteils gestärkt werden, das nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt (in der Regel meistens Väter), damit dieses Elternteil nach einer Scheidung oder Trennung nicht rechtlos auf der Straße steht und noch nicht mal zusehen kann, wie die eigenen Kinder aufwachsen ?

2. Wie kann erreicht werden, dass das (durch Gerichtsurteil oder Vergleich) zugesicherte Umgangsrecht nicht ausgehebelt wird und damit in vielen Fällen ein Schaden für die Kinder vermieden wird ? - Denn: Kinder, die keinen Kontakt mehr zum Vater haben, neigen eher zu Drogenmissbrauch, sind eher selbstmordgefährdet und brechen häufiger die Schule ab.

3. Wie stehen Sie bzw. „Die Grünen“ zur „Cochemer Praxis“ ?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Gerd Gerhards

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gerhards,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wegen vieler Wahlkampftermine leider erst heute beantworten kann. Folgendes möchte ich Ihnen antworten.

1) Ich finde es wichtig, daß Kinder aus Scheidungsfamilien den Kontakt auch zu dem Elternteil behalten, der das Sorgerecht nicht hat. Noch besser ist natürlich ein gemeinsames Sorgerecht. Deshalb halte ich es auch für einen großen Fortschritt, daß das gemeinsame Sorgerecht - angestoßen durch das Bundesverfassungsgericht - gesetzlich verankert worden ist. Allerdings ist die Rechtswirklichkeit von der gesetzlichen Regelung oft noch erheblich entfernt. Anläßlich des Familienfestes, das am letzten Sonntag im Aachener Westpark veranstaltet wurde, hatte ich Gelegenheit, mit zwei Vätern zu sprechen, die mir Ihre durch die Trennung von den Kindern entstandene Situation schilderten. Dabei ist noch einmal deutlich geworden, dass es notwendig ist, dass der Kontakt des nicht sorgeberechtigten Eleternteils zum Kind nicht abreißen darf.

2) Die rechtlichen Grundlagen für das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils sind , wie ich änlässlich Ihrer Frage nachverfolgt habe, sehr eindeutig und klar. Aus der Vorschrift des § 1684 BGB geht hervor, dass Schwierigkeiten zwischen den Eltern kein Grund sind, den Umgang des Kindes mit einem Elternteil auszuschliessen oder zu behindern, sondern im Gegenteil Anlaß, Anstrengungen zu unternehmen, die Schwierigkeiten zu überwinden und das Umganggsrecht zu ermöglichen. Für den Fall, dass der sorgeberechtigte Elternteil den Umgang erschwert, kann ein gerichtliches Vermittlungsverfahren nach § 52 a FGG eingeleitet werden. Die Rechtsgrundlagen sind also da. Es ist aber wohl so, daß davon zum Teil noch zu zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Hier wird es darauf ankommen, auf einen Mentalitätswechsel zu setzen. Offenbar benötigt es - leider - eine gewissde Zeit, bis die gesetzliche Neuregelung auch in den Köpfen der Beteiligten angekommen ist.

3) Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Cochemer Praxis würde ich gern nähere Informationen mit Ihnen austauschen wollen. Gern stehe ich auch für ein Gespräch zur Verfügung. Bitte nehmen sie Kontakt-am besten über meine Homepage www.thomas-griese-aachen.de auf.

Mit freundlichen Grüssen

Dr.Thomas Griese