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Thomas Goppel
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Frage von Hans D. •

Frage an Thomas Goppel von Hans D. bezüglich Bildung und Erziehung

Als Vater dreier Gymnasialschüler, der schon durch die Schulaufwendungen (neben der allgemeinen Teuerung) finanziell erheblich belastet ist, frage ich mich, ob wir uns die Studiengebühren überhaupt noch leisten können, ohne unseren Lebensstandard drastisch einzuschränken.

Gibt es eine Hoffnung, dass auch hier wie beim Büchergeld der bildungslimitierende Stoiber-Nachlass zeitnah abgeschüttelt wird?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Diesing,

in Bayern, die allein dazu da sind, um an übervollen Hochschulen und bis zum letzten Platz ausgelasteten Lehrstühlen nicht nur zeitgemäßes Forschen erlaubt zu sehen, sondern eine dazu adäquate Lehre (durch das staatliche Personal), sind nicht so angelegt, dass sie in erster Linie und zusätzlich die Eltern der betroffenen Studierenden belasten. Unsere Regel sieht vor, dass Studierende, die 500,- Euro je Semester nicht direkt verfügbar haben, dafür ein Darlehen ihrer Bank aufnehmen können, das niedrig verzinslich nach dem Studium in bequemen Raten zurückbezahlt werden kann, wenn der betreffende Student, die betroffene Studentin als Bewerber bzw. Bewerberin aus den EU-Mitgliedsstaaten stammt. Der Rechtsanspruch auf das Darlehen gilt für alle, die günstigen Konditionen tun es auch.

Es gibt auch Ausnahmen: Wenn eine Familie (wie die Ihre) drei und mehr Anwärter auf ein Studium durch die Hochschulen schleusen will, dann eröffnet das im Regelfall für alle drei (und mehr Kinder) die Beitragsfreiheit, damit das Familiensalär nicht überstrapaziert wird. (Die dann dreimaligen familiären Grundaufwendungen für Studenten sind auch nach Auffassung der Befürworter von Studienbeiträgen als Belastung ausreichend). Wenn Sie Fragen wegen der Einzelheiten haben, empfehle ich Ihnen einen Rückruf im Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bei der zuständigen Stelle (Ltd. Ministerialrat Leo Pfennig 089/21862403).

Über diese Befreiung hinaus sind in aller Regel und an all unseren Hochschulen die jeweils zehn Leistungsbesten in ihrem Studiengang von Studienbeiträgen befreit. Im Zusammenhang mit dieser Freistellung lohnt sich die Rücksprache mit der Beitragserhebstelle an der Hochschule Ihrer Kinder. Und schließlich: Die Hochschulen sind selbst in der Lage, in begrenztem Umfang weitere Befreiungstatbestände zu formulieren, nach deren Konditionen sich zu erkundigen sicher auch für Sie lohnt.

Darf ich ergänzend anmerken: Als (zu meiner Studienzeit) rund die Hälfte aller jungen Leute eine Lehre machte, anschließend den Meisterbrief für sich zu erwerben trachtete, kümmerte es niemanden, wie diese besondere Ausbildungsstufe vom Einzelnen finanziert wurde. Bis heute ist das so: Wer Meister werden will in seinem Beruf und nicht zur Spitzengruppe (Meister-BAföG), muss seine eigene Ausbildung in die Spitzenstufe des Berufs hinein selbst finanzieren. Immerhin handelt es sich dabei um eine Summe von rd. 10.000,-- Euro (in einem Jahr). Die Studienbeiträge, die für alle günstig kreditiert sein können, überschreiten (auf fünf Jahre gerechnet!) die hälftige Gesamtsumme davon nicht.

Während zu meiner Zeit rd. 10% eines Geburtenjahrgangs studierten, sind es heute zwischen 30 und 40%. Damit die lehrbezogene Ausstattung unserer Hochschulen mit dem Entwicklungstempo in der Wissenschaft Schritt halten kann, müssen zusätzlich zur staatlichen Ausstattung der Hochschulen kurzfristige Steuerungselemente den Alltagsbetrieb an unseren Hochschulen steuern helfen können. Besondere Wünsche der Studierenden, die ihren Studienort immerhin frei und wechselnd wählen können, kann die Hochschule nur dann erfüllen, wenn sie jeweils prompt auf Immatrikulationsverschiebungen etc. reagieren kann. In vielen Studiengängen an allen Standorten in Bayern sind die Studienbeiträge inzwischen als "schnelle Ausstattungshilfe" gern gesehen, anerkannt und eingesetzt. Dass nach drei Semestern Probezeit da oder dort auch noch Probleme auftreten, was den richtigen Ressourceneinsatz angeht, ist unbestritten. Durch ein situationsnahes Steuerungssystem versuchen wir allerdings, auftretende Fehlsteuerungen im Ansatz zu bekämpfen. Immerhin sind es die Studierenden selbst, die in paritätisch besetzten Gremien mit den Hochschullehrern vor Semesterbeginn überlegen, welche Investitionen für die Lehre unverzichtbar erscheinen. Nach Abschluss des Semesters ist das gleiche Gremium aufgefordert, noch einmal zu prüfen, ob der Mitteleinsatz effektiv gewesen ist.

Wenn Sie weitere Vorschläge haben, die dieses System optimieren helfen, nehme ich sie gerne entgegen. Zumindest einen solchen Vorschlag haben wir schon umgesetzt. Dort, wo Studierende und Lehrer übereinstimmend feststellen, dass die örtliche Situation den Einsatz der Studienbeiträge im vorgesehenen Umfang nicht erfordert, kann auch das vor Ort (im Rahmen einer Mindestregelung) beschlossen werden.

Sie sehen, verehrter Herr Diesing, dass auch im vorliegenden Fall die Verantwortlichen an der Hochschule und in der Politik nicht nach dem der Politik so gern nachgesagten Motto handeln: "Wir schaffen an, die anderen zahlen!", sondern sehr wohl uns von der Anstrengung leiten lassen, jede unnötige Belastung der betroffenen Klientel zu vermeiden.

Vergessen Sie bitte nicht, sich wegen Ihrer persönlichen familiären Situation (Eltern mit drei studierenden Kindern!) beim zuständigen Referat des Ministeriums zu melden?

Mit freundlichem Gruß
Gez. Dr. Thomas Goppel, MdL