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Frage von Johannes G. •

Frage an Thomas Goppel von Johannes G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Verhaltensmaßstäbe staatlicher Hochschulen bei Forschungsvorhaben mit der Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Goppel,

Industrie und Forschung in den Hochschulen müssen besser zusammen arbeiten.

Hemmschwellen müssen überwunden werden, damit in Bayern Produkte schneller entwickelt werden.

Einige Unternehmen betreiben immer noch Forschung im eigen Haus und haben durch ihren Forschungsaufwand höhere Kosten für die fertigen Produkte, andere Unternehmen denken in Netzwerken, und senken diese Kosten durch Vergabe risikoreicher Projekte an die Hochschulen, manche sind dabei auch nicht bereit die am Markt zur Verfügung stehenden Ressourcen zu vergüten.

In diesen Rahmen benötigen wir auch Regularien, mit denen eine Verzerrung des Wettbewerbs unterbunden wird.

- Die Wettbewerbsverhältnisse sind vom Auftraggeber offen zulegen.
- Lückenhafte Erklärungen führen zur Offenlegung der Forschungsergebnisse
- Die Hochschulen dürfen dabei Wettbewerber des Auftraggebers durch Informationstransfer nicht schädigen.
- Das Ministerium unterstützt bei Beschwerden die Untersuchung des Sachverhaltes und leitet als Aufsichtsbehörde selbstständig Verfahren bei Verstößen ein.

Können Sie diese Anregungen persönlich unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Gubernath

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gubernath,

die Bayerische Staatsregierung fördert die angestrebte engere Zusammenarbeit und den Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Auch die Durchführung von Forschungsprojekten an den Hochschulen im Auftrag von Unternehmen ist – im Rahmen der geltenden Gesetze - ausdrücklich erwünscht.

Für die Einwerbung, Verwaltung und Verwendung von sog. Drittmitteln hat das von mir geführte Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst generelle Grundsätze aufgestellt („Drittmittelrichtlinien“), die von den staatlichen Hochschulen und den Universitätsklinika in Bayern zu beachten sind. Maßgeblich für den Umgang mit Drittmitteln sind danach die Prinzipien der Trennung, Transparenz und Dokumentation.

Aus Anlass Ihrer Beschwerde im vergangen Jahr habe ich außerdem, wie Sie wissen, bei der betreffenden Universität angeregt, dass sich die Hochschulen als Körperschaft des öffentlichen Rechts Regelungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Drittmittelprojekten geben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Goppel, MdL