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Frage von Eduard H. •

Frage an Thomas Eiskirch von Eduard H.

Konnexität & Inklusion- Diskussion in Friedenskirche WAT am 26.8.2015

Hallo Herr Eiskirch,

ich hatte Sie auf der Podiumsdiskussion am 26.8. in WAT gefragt, ob Sie als zukünftiger Bochumer OB das Land NRW wegen Verstosses gegen das Konnexitätsprinzip (Flüchtlinge / Inklusion) verklagen werden. Sie habe das sehr deutlich mit "Ja" beantwortet, dann aber leichte Einschränkungen gemacht:
1. Seit 2010 gebe es vom Land keine Gesetze/Verordnungen, die gegen dieses
Prinzip verstossen. Kann das stimmen?
Das 9.Schulrechtsänderungsgesetz wurde erst am 16.10.2013 verabschiedet
und führt zu erheblichen Kosten der Inklusion in Bochum.
2. Sie haben auf den Städtetag verwiesen, der angeblich besonders betroffene
gemeinden bei Musterklagen unterstützt. Bochum braucht jeden € , muss selber
handeln und kann nicht auf den Städtetag warten.

Bitte beantworten Sie mir meine Unklarheit zu Frage 1 und bestätigen Sie mir
bitte, dass Sie auch ohne den Städtetag gegen das Land NRW klagen werden.

Ich informiere Sie hiermit, dass ich Ihre Antwort veröffentlichen werde, oder auch nur meine Frage, falls Sie nicht antworten sollten. Ich habe keine Lust, eine höhere Grundsteuer zu bezahlen, wenn die Stadt das ihr zustehende Geld nicht vom Land einklagt.

Mit freundlichen Grüssen

Eduard Hoffmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hoffmann,

herzlichen Dank für Ihre erneute Nachfrage zum Thema Konnexität und Grundsteuer.

Im Nachgang zur Veranstaltung in Wattenscheid habe auch ich mich noch einmal rückversichert.

Mir wurde bestätigt, dass meine Aussage, dass das Land NRW seit der rot-grünen Regierungsübernahme 2010 die Konnexität ("wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch") sehr ernst nimmt und in allen Fällen gemeinsame Lösungen mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten konnte.

Dies war bezogen auf das Land NRW in der Zeit bis 2010 (auch unter der CDU/FDP-Regierung) leider nicht der Fall. Ebenso ist es auch bezogen auf den Bund bis heute nicht so, dass wir von einer vollständig gelebten Konnexität sprechen können.

Sie hatten bei der Veranstaltung in Wattenscheid "Beispielthemen" angeführt: ´Flüchtlinge´ und ´Inklusion an Schulen´. Es gibt noch ein drittes Thema, welches immer wieder herangezogen wird: das "KiBiz". Das KiBiz-Gesetz ist aus der Zeit von vor 2010 (wurde von CDU/FDP beschlossen, die sich damals um das Thema Konnexität gedrückt haben). Derzeit wird darüber gesprochen, auf welcher Basis das Land und die Kommunen eine Regelung für die Kostendynamisierung finden können. Laut aktuellem Gutachten sei dies keine Konnexitätsfrage; gleichwohl wird derzeit eine gemeinsame, kommunalfreundliche Lösung gesucht. Bzgl. der Inklusion (Schulrechtsänderungsgesetz von 2013) gibt es ebenfalls keinen Dissens zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden (die diese Gespräche für ihre Mitgliedskommunen führen). Die zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden gefundene Lösung wird von einigen (meist kleineren) Kommunen bezogen auf einen Teilbereich der Lösung beklagt. Dabei geht es um die Frage, ob das Land im Sinne der Konnexität auch für Kosten, die durch Bundesgesetzgebung entstehen (also nicht vom Land zu verantworten sind) einstehen muss. Dies verneinen sowohl das Land, als auch die kommunalen Spitzenverbände. Gleichwohl klagen einige Kommunen, um eine grundsätzliche Rechtsklärung herbeizuführen. Die wesentlichen Aspekte des Schulrechtsänderungsgesetzes (Konnexitätsausgleich von fast 25 Mio. €) sind unstrittig. Der Bereich "Flüchtlinge" ist kein Thema der "Konnexität", sondern nach übereinstimmender Auffassung der verschiedenen Ebenen eine Gesamtstaatliche Aufgabe, bei der jede Ebene die Aufgabenbereiche, die in ihre Zuständigkeit erfüllen soll. Gleichwohl ist -so glaube ich- mittlerweile jedem klar, dass der Aufgabenbereich der Kommunen durch diese nicht zu schultern ist und somit die anderen Ebenen (Land und Bund) in Aufgaben bzw. deren Finanzierung stärker einsteigen müssen. Die aktuellen Vorschläge dazu konnten Sie in den letzten Tagen der Presse entnehmen.

Sie sehen, das Thema ist komplex. Gleichwohl gilt: Als Oberbürgermeister ist man den Bochumerinnen und Bochumern verpflichtet. Sollte das Land NRW (was ich nicht glaube) wieder in ein Muster von vor 2010 bzgl. der Konnexität zurückfallen, gibt es keinen Grund sich die Konnexitätskosten nicht auch auf dem Rechtswege zu sichern. Ggü. dem Bund gilt dies ohne Frage auch.

Bezüglich der Grundsteuersituation in Bochum verweise ich auf die von mir herausgegebenen Pressemitteilungen, aus denen deutlich wird, dass ich (aber auch die SPD-Ratsfraktion) die vom Kämmerer vorgeschlagenen Grundsteuererhöhung ablehnen. Für den Erhöhungsvorschlag des Kämmerers sehe ich daher keine politische Mehrheit. Meine aktuellste Pressemitteilung zu diesem Thema können Sie einsehen unter:
http://www.thomas-eiskirch.de/2015/08/30/thomas-eiskirch-weiterhin-gegen-erhoehung-der-grundsteuer/

Ich hoffe Ihnen mit diesen Antworten weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße

Thomas Eiskirch