Frage an Thomas Eiskirch von Alexander W. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Eiskirch,
ich bin Angestellter des Landes NRW und werde als solcher durch das LBV betreut. Als ich vor einiger Zeit nach Bochum zog musste ich dort meinen neuen Wohnsitz angeben. An der Hotline, die ich leider erst nach mehrmaligem Versuch erreichen konnte wurde mir mitgeteilt, dass ich meine neue Anschrift aus Gründen des Datenschutzes nur schriftlich melden könne. Allerdings ist es nicht möglich, den Empfang der Änderungsmeldung und die Änderung der Adresse schriftlich zu bestätigen.
Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen:
1.) Woraus ergibt sich die Notwendigkeit, Änderungsmeldungen nur schriftlich zu akzeptieren? Ein Brief kann genauso einfach gefälscht werden wie eine Email oder ein Telefonat.
2.) Wenn es um Datensicherheit geht, warum ist eine schriftliche Bestätigung der Adressänderung nicht möglich? Dies würde effektiv eine Adressänderung durch Dritte verhindern.
Können Sie beim LVB nachfragen und den Sachverhalt beleuchten da meine Nachfragen stets unbeantwortet blieben?
Mit vielem Dank im Voraus verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
Alexander Wollny
Sehr geehrter Herr Wollny,
bitte entschuldigen Sie die sehr verspätete Reaktion auf Ihre Fragen bei www.abgeordnetenwatch.de. Leider ist mir Ihre Nachricht durchgegangen und erst bei der Durchsicht des Archivs wieder aufgefallen. Auch wenn einige Zeit verstrichen ist, kümmere ich mich sehr gern um Ihre Fragen. Sollten diese für Sie noch akut sein und Sie noch eine Beantwortung wünschen, dann lassen Sie es mich einfach via Email unter thomas.eiskirch@landtag.nrw.de wissen.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Eiskirch