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Frage von Rosemarie R. •

Frage an Thomas Eiskirch von Rosemarie R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Eiskirch,

abschließend zu diesem Thema beantworten Sie mir bitte die folgende Frage mit einem klaren "Ja" oder "Nein": Haben Sie eine mit Erfolg abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf vorzuweisen?

Freundliche Grüße
Rosemarie Ristau

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau Ristau,

da Ihnen die Art und Weise Ihrer Fragestellung freigestellt ist, nehme ich mir das Recht, über die Art und Weise der Beantwortung ebenso frei zu entscheiden. Selbstverständlich jedoch mit aller inhaltlichen Klarheit.

Wie Sie der Vita auf meiner Homepage entnehmen können, habe ich nach dem Abitur meinen Zivildienst abgeleistet und im Anschluss das Studium an der Universität Bochum aufgenommen. Daraus ergibt sich, dass ich vor dem Studium keine Ausbildung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems angestrebt habe (übrigens auch zu keinem späteren Zeitpunkt) und somit logischerweise auch nicht abschließen konnte. Wäre es anders, stünde es in meiner Vita.

Wahrscheinlich hat es Sie erstaunt, dass ich während meiner Zeit als Prokurist eines Unternehmens der Immobilienwirtschaft, obwohl selber nicht in diesem Beruf ausgebildet, auch einer Ausbildertätigkeit für Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft nachgegangen bin. Gerne will ich dies erläutern.

Die Ausbildertätigkeit war -und ist wahrscheinlich auch heute noch- an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, deren Notwendigkeit zur bzw. Art der Erfüllung immer wieder Veränderungen unterlegen ist. Ihnen geht es - Ihrer Frage nach zur urteilen- wahrscheinlich in erster Linie um die "fachliche Eignung". Die fachliche Eignung kann -vereinfacht gesprochen- erworben oder zuerkannt werden. Auf Grundlage meiner mehrjährigen Tätigkeit im Beruf wurde damals von den Fachleuten der Industrie- und Handelskammer festgestellt, dass ich aus Ihrer Sicht den fachlichen Anforderungen genüge, um gemäß der entsprechenden Ausbildungsordnung Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft auszubilden. Auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer wurde mir dann seitens der Bezirksregierung die fachliche Eignung zuerkannt. Heute ist diese Zuerkennung den IHK´s bzw. HWK´s direkt -ohne "Umweg" über die Bezirksregierungen- möglich und wird auch so praktiziert. Mir hat diese Tätigkeit viel Freude bereitet und ich bin froh, dass der damalige Auszubildende nicht nur die Prüfung bestanden hat, sondern -meines Wissens- auch heute noch in diesem Beruf tätig ist. Auch daran können Sie erkennen, dass man fachliche Expertise auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben und weitergeben kann.

Ich hoffe, Sie können verschmerzen, dass es etwas ausführlicher -aber dafür hoffentlich auch nachvollziehbarer- wurde.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Eiskirch