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Frage von Dr. Ulrich R. •

Frage an Thomas Eiskirch von Dr. Ulrich R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Eiskirch,

Sie kandidieren zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 in unserer Region.

Für meine Wahlentscheidung am 13. Mai 2012 ist von entscheidender Bedeutung, mit welchen programmatischen Aussagen SIE zum Thema Jagd, Naturschutz und Umwelt um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler werben.
1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Änderungen in der Jagdgesetzgebung nur im Einvernehmen mit den Betroffenen gestaltet werden?
2.Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass vor Verhandlungen über Koalitionsvereinbarungen der Landesjagdverband und die mit ihm partnerschaftlich verbundenen Verbände des ländlichen Raumes mit dem Ziel einvernehmlicher Lösungen von Ihrer Partei mit einbezogen werden?
3.Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zuordnung des auch dem Allgemeinwohl dienenden Jagdrechts zum Privateigentum im Falle einer etwaigen Gesetzesnovellierung anerkannt und beachtet wird?
4.Werden Sie sich für die Jagd mit ihren ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Elementen als eine eigene schützenswerte, nachhaltige Nutzung einsetzen?
5.Wollen Sie den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ändern + bei welchen Wildarten?
6.Wollen Sie Veränderungen bei den Jagd- und Schonzeiten vornehmen?
7.Werden Sie sich für den Erhalt der Fangjagd auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage zur gezielten Bejagung von Beutegreifern einsetzen, weil nur so Natur- und Artenschutz wirksam umgesetzt und insbesondere in ihrem Bestand bedrohte Arten gerettet werden können? Dies gilt auch für nicht jagdbare Tierarten.
8.Halten Sie die bewährte Ausbildung und Prüfung sowie den Einsatz von Jagdhunden im Sinne des geltenden Landesjagdgesetzes für richtig?
9.Beabsichtigen Sie, von den zwischen Jägerschaft und Landesregierung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer getroffenen Vereinbarungen einseitig wieder abzurücken und Maßnahmen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer einzuleiten?

mit freundlichen Grüßen,
Dr. U. Ringeler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Ringeler,

sie haben sich mit einem Fragebogen zum Landesjagdgesetz NRW an mich, als SPD-Landtagskandidaten im Wahlkreis Bochum II gewandt.
Gerne komme ich Ihrer Bitte um Beantwortung nach. Da Ihre Fragen denen der Wahlprüfsteine des Landesjagdverbandes gleichen, sehen Sie es mir bitte nach, dass auch ich Ihnen die landesweit einheitlich abgestimmten Antworten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands übermittle. Gleichwohl möchte ich ihnen versichern, dass –neben einem persönlichen Gespräch mit Herrn Borchert in dieser Angelegenheit- selbstverständlich auch Ihre Nachfrage dazu beiträgt, die Sensibilisierung bzgl. dieser Thematik noch einmal zu erhöhen.

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Änderungen in der Jagdgesetzgebung nur im Einvernehmen mit den Betroffenen gestaltet werden?
Auch bei einer möglichen Änderung des Jagdgesetzes gilt für uns das Prinzip, „Betroffene zu Beteiligten“ zu machen. Vor einer möglichen Novellierung des Gesetzes werden wir den Dialog mit den betroffenen Verbänden der Jägerschaft, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Fischerei und des Naturschutzes aufnehmen, um Anregungen und Kritik in die Gesetzesberatung einfließen lassen zu können.

2. Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass vor Verhandlungen über Koalitionsvereinbarungen der Landesjagdverband und die mit ihm partnerschaftlich verbundenen Verbände des ländlichen Raumes mit dem Ziel einvernehmlicher Lösungen von Ihrer Partei mit einbezogen werden?
Die NRWSPD ist im Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen. Das gilt für alle Phasen der demokratischen Willensbildung. Hinweise, Stellungnahmen oder Positionen sind immer willkommen.

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zuordnung des auch dem Allgemeinwohl dienenden Jagdrechts zum Privateigentum im Falle einer etwaigen Gesetzesnovellierung anerkannt und beachtet wird?"
Die NRWSPD ist der Überzeugung, dass das Jagdrecht auch weiterhin an Grund und Boden gebunden sein soll, da sich dieses System seit langem als praxisgerecht erwiesen hat.

4. Werden Sie sich für die Jagd mit ihren ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Elementen als eine eigene schützenswerte, nachhaltige Nutzung einsetzen?
Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen leisten einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen in unserem Land. In NRW kommt es aufgrund seiner großen Verdichtungsräume und den durchbrochenen Nahrungsketten
zu unterschiedlich ausgeprägten Defiziten bei der natürlichen Auslese. Deshalb ist das Engagement der Jägerschaft ein unverzichtbarer und zu unterstützender Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen, den es immer wieder neu zu bewerten gilt.

5. Wollen Sie den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ändern und bei welchen Wildarten?
und
6. Wollen Sie Veränderungen bei den Jagd-und Schonzeiten vornehmen?
und
8. Halten Sie die bewährte Ausbildung und Prüfung sowie den Einsatz von Jagdhunden im Sinne des geltenden Landesjagdgesetzes für richtig?
Vor einer etwaigen Novellierung des Landesjagdrechts werden wir die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, die ihr Jagdrecht bereits überarbeitet haben, für unsere Entscheidungsfindung heranziehen. Ob und in welchem Umfang sich dann ein Änderungsbedarf, auch in Bezug auf die vorstehend gestellten Fragen ergibt, ist jetzt noch nicht absehbar.
Richtschnur für die Novellierung des Jagdrechts wird für uns eine Abwägung der jeweiligen Interessen auf der Grundlage von sachlichen Argumenten sein. Dies gilt gleichermaßen für den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, ihren Jagd-und Schonzeiten sowie für Ausbildung, Prüfung und den Einsatz von Jagdhunden.

7. Werden Sie sich für den Erhalt der Fangjagd auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage zur gezielten Bejagung von Beutegreifern einsetzen, weil nur so Natur-und Artenschutz wirksam umgesetzt und insbesondere in ihrem Bestand bedrohte Arten gerettet werden können? Dies gilt auch für nicht jagdbare Tierarten.
Der Tierschutz hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert, dies zeigt die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn wir seinen Verfassungsrang ernst nehmen, muss sich auch die Jagd stärker nach Tierschutzkriterien ausrichten. Notwendige Einschränkungen bei der Jagd ergeben sich aus Gründen der Sicherheit von Mensch und Haustier, des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit.
In einer zukünftigen Regelung sollte zwischen der Jagd mit Fanggeräten, die das gefangene Tier töten, und der Jagd mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen, die das Tier lebend fangen, unterschieden werden.

9. Beabsichtigen Sie, von den zwischen Jägerschaft und Landesregierung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer getroffenen Vereinbarungen einseitig wieder abzurücken und Maßnahmen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer einzuleiten?
Schon die bisherige SPD-geführte Landesregierung ist dem Prinzip gefolgt, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Dies werden wir auch nach der Wahl fortsetzen. Einseitige Aufkündigungen getroffener Vereinbarungen entsprechen so weder unserem politische Denken noch dem neuen politischen Stil in NRW.

Die bisherige Jagdsteuer läuft Ende 2012 aus. Das Land NRW selbst ist davon weder positiv noch negativ betroffen, jedoch entfällt damit für kreisfreie Städte und Landkreise eine der wenigen kommunalen Steuerquellen, ohne dass von CDU und FDP hierfür ein Ausgleich von Seiten des Landes geschaffen worden wäre. Dies ist angesichts der prekären Haushaltlage der Kommunen in NRW als zumindest problematisch anzusehen. Ziel ist ein fairer Interessenausgleich zwischen den Beteiligten, welche die Interessen der Jägerschaft und der Kommunen in NRW einbezieht.

Ich hoffe Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und würde mich freuen, wenn Sie sich im weiteren Verlauf des Prozesses konstruktiv einbringen und mich durch Ihre Stimme bei der Landtagswahl am 13. Mai 2012 unterstützen.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Eiskirch