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Thomas Eiskirch
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Frage von Heinz N. •

Frage an Thomas Eiskirch von Heinz N. bezüglich Finanzen

Frage zu den Finanzen in eigener Sache.

Wie wollen Sie abstimmen bei der Diätenerhöhung diese Woche Donnerstag?
Finden Sie das ungerecht, wenn berichtet wird vom "Politiker als Selbstversorger"?
(Ist Ihnen die "Ruhensberechnung" bekannt?)
Vielleicht finden Sie Zeit die zweite an Sie gestellte Frage zu beantworten.

mfg
Heinz Naujoks

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Naujoks,

am gestrigen Donnerstag habe ich der Überweisung des Gesetzes zur achten Änderung des Abgeordnetengesetzes NRW -wie übrigens auch alle anderen Abgeordneten des Landtags NRW- an den Haupt- und Medienausschuss des Landtags NRW zugestimmt. Dort wird in den nächsten Wochen das weitere parlamentarische Verfahren inklusive einer Expertenanhörung durchgeführt. Eine erste Einschätzung der inhaltlichen Expertensicht können sie dem gestern auf wdr.de veröffentlichten Interview mit dem Parteienforscher Ulrich von Alemann entnehmen.

Da ich davon ausgehe, dass Sie mit Ihrer zweiten Frage nicht meine Rolle als "Selbstversorger", sondern -wie immer wieder diskreditierend beschrieben- als "Selbstbediener" meinten, möchte ich Ihnen gerne mitteilen, dass die allermeisten Politiker, so auch ich, gerne die Bemessung der Abgeordnetenvergütung einer unabhängigen Kommission o.ä. überlassen würden. Diesen Weg hat das Verfassungsgericht jedoch für nicht gangbar erklärt.

Die Abgeordnetenvergütung in NRW wird, und dies wird bundesweit von allen Experten gelobt, in einem ausgesprochen transparenten und nachvollziehbarem Verfahren festgelegt. Dabei wird die Lohn- und die Kostenentwicklung des "Bevölkerungsschnitts" (auch inkl. Rentner und ALG II-Empfänger) zur Grundlage genommen. Bei der derzeit in Rede stehenden Veränderung des Abgeordnetengesetztes geht es jedoch nicht um eine Diätenanpassung zur Veränderung der Aktivbezüge, sondern um die Korrektur einer erst unter Realbedingungen festzustellenden Auswirkung des Umstellungsprozesses auf das neue und transparente Abgeordnetengesetz aus dem Jahr 2005. Bei diesem Umstellungsprozess wurden alle steuerfreien Pauschalen und der Anspruch auf Versorgungbezüge gegenüber dem Land NRW abgeschafft. Vielmehr zahlen die Abgeordneten nun in ein Versorgungswerk ein. Gegenüber der alten Regelung haben dabei die Abgeordneten des Landtags NRW festgelegt, dass für neue Abgeordnete (ab 2005; dazu gehöre auch ich) durch die Einzahlung in das Versorgungswerk Versorgungsansprüche in Höhe von ca. 60% gegenüber den alten Regelungen "angespart" werden sollen. Dies bedeutet einen 40%-igen Reduktion der Versorgungssituation. Die Erfahrungen mit dem Versorgungswerk haben jedoch ergeben, dass mit der im Jahr 2005 gewählten Struktur nicht 60% des "Altwertes" , sondern nur ca. 48% des "Altwertes" erreicht werden können. Dieser "strukturelle Fehler" soll nun einmalig ausgeglichen werden. Durch den zur Nachjustierung gewählten Weg ergeben sich übrigens Nettoeinkommensverluste bei der Aktivvergütung von 80€ - 200 € pro Monat (je nach persönlicher steuerlicher Situation). Sicherlich meinten ob Sie bei der "Selbstbedienung" nicht diese Nettoverluste.

Der von Ihnen angesprochene Punkt der Anrechenbarkeit (Ruhensbezüge) wird in den unterschiedlichsten Ausprägungen im Abgeordnetengesetz aufgegriffen, eine ausführliche Darlegung ist hier sicherlich aus Platzgründen nicht möglich. Ich empfehle diesbezüglich den Blick in den Gesetzestext.

Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Eiskirch