(...) Wie ein unabhängiger Richter in seinem Gutachten (Stand Januar 2010) umfänglich ausgeführt hat, trägt der Austausch von Finanzdaten zwischen den USA und Europäischer Union auch zur Sicherheit in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten bei. (...)
(...) Die Diskussion um eine Unterstützung der Länderpolizeien bei der Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr steht in keinem Zusammenhang mit der von Ihnen angesprochenen Regelung in der Grundrechtecharta. Durch den Vertrag von Lissabon hat sich an den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürgern nichts zum Nachteil verändert. Unser Grundgesetz und die verschiedenen internationalen Instrumente des Grundrechtsschutzes werden „kumuliert“, so dass sich das jeweils stärkste im Einzelfall anwendbare Grundrecht durchsetzt. (...)