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Thomas de Maizière
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Frage von André B. •

Frage an Thomas de Maizière von André B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Thomas de Maizière

Am 15.2 2010 verlangten Sie, - laut NTV - das ALG2-Geschädigte mehr für ihre Bildung unternehmen sollten. Ich möchte nun auch was für die Bildung tun und darauf aufmerksam machen, dass der Posten 10 im Regelsatz für Bildung in Übereinstimmung der 4 grossen Parteien 2005 abgeschafft wurde. Es ist kein Cent für Bildung im Regelsatz enthalten!
2007 wurde dann nachgelegt und für Schulkinder zumindest bis zur 10. Klasse ein Betrag von 100€ jährlich (!) zum Schuljahrbeginn ausgezahlt.
Dafür war schon ein Gerichtsurteil notwendig, weil die Regierung nicht von sich aus bereit war ALG2-Berechtigten Bildung zuzugestehen.
Auch eine bafög-förderfähige Ausbildung zu machen. ist im Leitungsbezug des SGB2 oder SGB12 gesetzlich ausgeschlossen.
Ausser z.B. die Handhabung von Besen, Harke bis Motorsäge ist keine Biuldung über die BA für Leitungsbezieher im Gesetz vorgesehen.
Diese Massnahmen bilden einzig die Grundlage für Fremdfinanzierung von Bildungsträgern.
Ich als politisch sehr aktiver Erwerbsloser – NICHT Arbeitsloser – kritisiere schon länger, dass ich keine Möglichkeit zur Bildung habe. Ich kann mir eigentlich nicht mal das Internt leisten!

Wer im Beruf nicht weiter kommt, kann sich - solange er arbeitet, über den 2. Bildungsweg sich fortbilden.
Uns Erwerbslosen wird sogar der Wille dazu abgesprochen!

Meine Frage:
Wie wollen Sie es ermöglichen, dass fähige Leitungsbezieher z.B. studieren können oder andere Ausbildungen machen können?
Können bald ALG2-Bezieher studieren und werden Studiengebühren zumindest als Darlehen übernommen (z.B. über den §23,SGB2)?
Was meinen Sie, wenn Sie über Bildung für Erwerbslose nachdenken?

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Antwort ausstehend von Thomas de Maizière
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