Frage an Thomas Cieszynski von Mathias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Cieszynski,
ich habe eine Frage, die Ihr Demokratieverständnis an sich betrifft. Marco Bülow, MdB, hat eine freiwillige Selbstverpflichtung für Bundestagsabgeordnete verfasst, die einige Abgeordnete, fraktionsübergreifend schon unterzeichnet haben. Meine Frage an Sie ist, ob Sie diese auch unterzeichnen würden, wenn Sie in den Bundestag gewählt würden?
Die Selbstverpflichtung verpflichtet Sie zum genauen Offenlegen Ihrer Nebeneinkünfte, Transparenz im Umgang mit Lobbyisten und zur klaren Trennung zwischen Dienst- und privatem Leben. Im Detail finden Sie die Selbstverpflichtung auf der Internet Seite von Marco Bülow: https://www.marco-buelow.de/verhaltenskodex-fuer-abgeordnete/#toggle-id-1.
Vielen Dank für die Antwort,
M. S.
Sehr geehrter Herr Schelte,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für den Fall, dass ich in den Bundestag gewählt würde, wäre ich durchaus bereit diese Selbstverpflichtung zu unterschreiben, da sie sich ja zum Teil bereits im Wahlprogramm der "FREIEN WÄHLER" Bundesvereinigung zur Bundestagswahl 2017 ( http://www.freiewaehler.eu/fileadmin/user_upload/Bundesvereinigung/BTW_2017/2017-04-07_Wahlprogramm_Die_anstaendige_Alternative_final.pdf) wiederfindet.
Dort heißt es z.B. in dem Kapitel "Anstand & Ordnung" im Abschnitt "III. Ethisches Handeln in Politik und Wirtschaft":
Großspenden für Parteien verbieten (Seite 18)
Die Bundestagsparteien haben sich von einer Reihe von Großspendern abhängig gemacht. Industrieverbände, einzelne Unternehmen oder Firmeninhaber als Privatpersonen überweisen regelmäßig gewaltige Summen. Dies wird dann zum Problem, wenn die Zahlungen für Parteien unverzichtbar werden. Deswegen fordern wir eine Reglementierung, die sich nach unserer eigenen freiwilligen Selbstverpflichtung richtet: Maximal 20.000 Euro Spenden von juristischen Personen, maximal 50.000 Euro von natürlichen Personen pro Jahr. Damit ist gewährleistet, dass wenige große Geldgeber keinen finanziellen Entscheidungsdruck in den Parteizentralen ausüben können.
Dort heißt es z.B. in dem Kapitel "Demokratie & Bürgertum" im Abschnitt "I. Mehr Demokratie":
Lobbyregister auf Bundesebene (Seite 52)
In Deutschland wurde bis heute kein Lobbyregister eingeführt, das Verbände, Unternehmen, freiberufliche Lobbyisten, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Wir wollen deshalb ein solches Register einführen, um Informationen über Budgets, Kunden, Themen und Namen der Interessenvertreter transparent für die Öffentlichkeit aufzulisten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Cieszynski