Frage an Thomas Blümel von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Blümel,
ich möchte mich über die Kandidaten meines Wahlkreises zur Bundestagswahl 2013 informieren und habe diesbezüglich drei zunächst recht allgemein gehaltene Frage, über deren Beantwortung ich mich freuen würde.
1. Welche persönlichen Gründe haben Sie für Ihre Kandidatur - mindestens einer, maximal drei?
2. Wurden Sie bzgl. Ihrer Kandidatur angefragt oder haben Sie sich selbst darum beworben?
3. Gibt es Punkte (maximal drei) innerhalb des Wahlprogrammes Ihrer Partei, mit denen Sie nicht 100% konform gehen können und wenn ja, warum nicht und was sehen Sie kritisch bzw. würden Sie daran verändern?
4. Wie gehen Sie mit der Tatsache um, dass - wenn Sie zukünftig, im Falle einer für Sie erfolgreichen Wahl Gesetze beschließen werden - sich sog. einfache Gesetze nicht nach dem Grundgesetz richten müssen?*
5. Sehen Sie die sog. Fraktionsdisziplin kritisch? Wenn ja, wie und warum? Und inwieweit würden Sie Fraktionsdisziplin vom Fraktionszwang abgrenzen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen, gern auch nur teilweise - ich weiß, es ist sehr umfangreich ;) - und viel Erfolg bei Ihrer Kandidatur.
Michael Winkler (Dresden)
* Ich beziehe mich hierbei auf ein Zitat der ehemaligen Hamburger Justizsenatorin Lore-Maria Gutzeit-Peschel „Was [also] in einfachen Gesetzen steht, ist nicht etwas, was sich in jedem Punkt an der Verfassung messen lassen muss und kann.“ - widergegeben am 23.05.2009 in der Sendung "Sind wir in guter Verfassung?" auf Deutschlandradio Kultur.
1.
Ich trete zur Bundestagswahl mit der gleichen Motivation an, mit der ich seit 2004 im Stadtrat in Dresden aktiv bin. Es gibt in Dresden, wie im ganzen Land Zu- und Umstände, die ich als ungerecht empfinde. Diese möchte ich nicht tatenlos hinnehmen, sondern sie mit anderen gemeinsam verändern. Das betrifft zum Beispiel die Themen Kitas, Löhne und Rente.
2.
Ich habe mich beworben und bin bei der Wahlkonferenz der Dresdner SPD mit 80% der Stimmen zum Direktkandidaten in meinem Wahlkreis gewählt worden.
3.
Die Chance am Wahlprogramm inhaltlich etwas mitzuarbeiten, gab es in einem ausführlichen Beteiligungsprozess vor dem Beschluss. Das Ergebnis ist aus meiner Sicht eine gute Grundlage um zu regieren. Ich wäre froh, wenn wir die Gelegenheit bekämen, die beschlossenen Dinge, wie den gesetzlichen Mindestlohn, die Angleichung der Renten in Ost und West oder die solidarische Bürgerversicherung nach der Wahl umzusetzen.
4.
Das halte ich für ausgeschlossen. Ich würde nie einem Gesetz zustimmen, das in irgendeiner Weise das Grundgesetz verletzt.
5.
Ja und Nein. Ich sehe Fraktionsdisziplin nicht kritisch, solange sie nicht zum Zwang wird. Fraktionsdisziplin bedeutet, so meine Erfahrung im Stadtrat, dass man intensiv um inhaltliche Positionen ringt, diese manchmal auch langwierig und kontrovers debattiert, aber am Ende dann auch als berechenbarer und zuverlässiger Akteur im politischen Entscheidungsprozess auftritt. Davon ausgenommen sind Gewissensfragen, die jeder für sich persönlich entscheiden können soll und muss, an dieser Stelle tritt die Fraktionsdisziplin zurück.
Die Frage von Militäreinsätzen ist für mich so eine Gewissensentscheidung.
Fraktionszwang würde aus meiner Sicht bedeuten, dass man stets der Mehrheitsmeinung folgt, egal was man selbst darüber denkt, auch in den genannten Gewissensfragen.
Das halte ich für falsch und so etwas würde ich auch nicht akzeptieren.