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Thomas Blenke
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Frage von Samuel K. •

Frage an Thomas Blenke von Samuel K. bezüglich Bildung und Erziehung

Hallo Herr Blenke,

mich würde interessieren wie sie zum Gesetzesentwurf über die ,,Kinderrechte,, stehen, damit meine Familie und ich das bei den nächsten Wahlen berücksichtigen können, danke für ihre Antwort

Samuel Kugler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kugler,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage, auch wenn die Zuständigkeit nicht bei mir liegt, sondern beim Bund.
Das federführende Bundesjustizministerium hat auf Basis einer Arbeitsgruppe Vorschläge im November für einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser ist allerdings noch in der Abstimmung auf Ebene des Bundesministeriums. Die CDU begrüßt den Ansatz, das Kindeswohl explizit in der Verfassung zu verankern, allerdings hält sie den aktuellen Vorschlag des BMJV für nicht unkritisch. Aus Sicht der CDU bräuchte es zur konkreten Stärkung der Rechte von Kindern keine Grundgesetzänderung. Vielmehr sind solche konkreten Verbesserungen schon nach geltendem Recht möglich, d.h. es ist nichts in der Verfassung enthalten, was dem entgegenstehen würde. Bei einer etwaigen Grundgesetzänderung muss zwingend darauf geachtet werden, dass es im sorgsam austarierten Dreiecksverhältnis zwischen Eltern, Staat und Kind, das eben das staatliche Wächteramt nur subsidiär vorsieht, nicht zu Verschiebungen kommt. Da der Koalitionsausschuss die Einsetzung einer Arbeitsgruppe aus Regierungs- und Fraktionsvertretern zum Thema Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen hat, werden diese Gesichtspunkte bei den anstehenden Besprechungen berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Blenke MdL

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