Frage an Thomas Blenke von Frank P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
1. Was halten Sie von einem "bedingslosen Grundeinkommen"?
2. Wie stehen Sie zu folgendem Sachverhalt:
Aus gutem Grund dürfen in Deutschland Betäubungsmittel nur durch den Apotheker an Patienten abgegeben werden. Dieses gilt derzeit leider auch in besonderen Notfällen von vernichtenden Schmerzen oder schwerster Atemnot außerhalb der Öffnungszeiten von Apotheken, so dass es hier häufig zu einer Versorgungslücke kommt. Ärzte müssen Betäubungsmittel vorab schriftlich rezeptiert haben. Das Rezept muss vor Auslieferung in der Apotheke vorliegen.
Ärzte dürfen Betäubungsmittel nur unmittelbar persönlich am Patienten anwenden, dürfen sie dem Patienten aber auch im Notfall niemals zur dringend notwendigen weiteren Anwendung überlassen. Dies gilt auch, wenn die erreichbaren Apotheken diese Medikamente nicht vorrätig haben und die Medikamente damit auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege nicht ausreichend zeitnah in der Häuslichkeit verfügbar sind. Die Überlassung von z. B. Opioiden - auch im Notfall gegen schwerstes Leiden - ist nach § 29 Abs. 1 Ziffer 1 Betäubungsmittelgesetz immer noch ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.
3. Wie stehen Sie zu den EU Absichten künftig auch gentechnisch manipulierte Futtermittel in Europa zu zu lassen?
4. Was halten Sie von dem Gedanken an die Stelle des Wehrdienstes einen Gesellschaftsdienst treten zu lassen?
5. Wie stehen Sie zu "deutlich mehr" direkter Demokratie?
1. Das bedingungslose Grundeinkommen lehne ich aus mehreren Gründen ab.
a) Es ist in Zeiten leerer Kassen nicht zu finanzieren.
b) Die aktuelle Gesetzeslage rund um Hartz IV ermöglicht bereits jetzt eine komplette Grundversorgung. So werden in Härtefällen etwa Wohnung und Krankenversicherung übernommen und die Ausbildung mit Mitteln bspw. aus den Fördergeldern von BAföG unterstützt.
c) Das Ziel der CDU ist die Vollbeschäftigung. Ein bedingungsloses Grundeinkommen verringert den Anreiz zu arbeiten und macht dieses Ziel unmöglich.
d) Es ist ungerecht, da dann auch Spitzenverdiener staatlich unterstützt werden.
2. Der von Ihnen dargestellter Sachverhalt stellt in der Tat ein Problem dar. Als sicherheitspolitischer Sprecher lehne ich jedoch jede Gesetzeslockerung in Bezug auf Drogen und Rauschmittel ab.
3. Mit der Novelle des Gentechnikrechtes 2008 werden erstmals konkrete Vorgaben zur Regelung der Koexistenz (d.h. dem Nebeneinander von gentechnisch veränderten Pflanzen (GV-Pflanzen) und nicht-GV-Pflanzen) gemacht. Dies betrifft beispielsweise Vorgaben für den Mindestabstand, der zwischen konventionellen/ökologischen Maiskulturen und GV-Mais einzuhalten ist. Die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ wird verbessert. Das öffentliche Standortregister wird weiterentwickelt. Die Forschungsbedingungen werden durch Verfahrenserleichterungen verbessert.
Qualität ist ein Schlüsselwort im Verbraucherschutz. Die Verbraucher erwarten von den Erzeugern und Verarbeitern sowie vom Handel ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein. Die Verwaltung mit ihren Überwachungsbehörden nimmt sich von diesem Anspruch nicht aus. Im Vordergrund steht aber immer die Produzentenverantwortung: Staatliche Kontrolle kann und will keinem Unternehmer die Verantwortung für die von ihm erzeugten Produkte abnehmen. Eine lückenlose staatliche Kontrolle ist weder wünschenswert noch leistbar - die Überwachungsbehörden sind nicht die „Vorkoster der Nation“. Die betriebliche Eigenkontrolle muss deshalb stichprobenartig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dies ist eine immer wichtiger werdende Aufgabe der staatlichen Behörden. Gut informierte und selbstbewusste Verbraucher, die sich ihrer Marktmacht als Nachfrager bewusst sind, tragen ebenfalls erheblich zum Qualitätsbewusstsein der Unternehmen bei.
Integraler Bestandteil eines modernen ernährungsbezogenen Verbraucherschutzes sind deshalb neben der Lebensmittelüberwachung die Futtermittelüberwachung, die Tierarzneimittelüberwachung, die Tiergesundheit und der Tierschutz sowie die Ernährungsinformation.
4. Die Bundeswehr hat mit der Abschaffung der Wehrpflicht und der Einführung des freiwilligen Dienstes die größte Reform seit ihrer Gründung vollzogen. Bevor nun weitere Maßnahmen getroffen werden, sollte man erst etwas abwarten, wie sich die Dinge entwickeln.
5. Das parlamentarische System in Deutschland hat sich seit nun mehr über 60 Jahren sehr gut bewährt und sollte daher in Zukunft beibehalten werden. Ich möchte auf das 7-Punkte-Programm der Landesregierung Baden-Württemberg verweisen, welches nach dem Schlichterspruch ( http://www.stefan-mappus.de/uploads/media/7-Punkte-Prorgramm_der_Landesregierung.pdf ), die eine stärkere Bürgerverteilung vorsieht.