Frage an Thomas Beyer von Josef P. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Dr. Thomas Beyer,
beantworten Sie mir bitte folgende Frage:
Was können Sie für den einzelnen Bürger tun, wenn der von Staatliche Stellen nicht korrekt behandelt wird und Sie um Hilfe ersucht?
Mit freundlichem Gruß
Josef Potozki
Feucht, am 19. Sep. 2008
Sehr geehrter Herr Potozki,
als Abgeordneter des Bayerischen Landtages steht einem für den Fall, dass sich das Anliegen des Bürgers für eine allgemeine Regelung eignet oder diese nahelegt eine ganze Reihe parlamentarischer Initiativen, von einer Anfrage an das zuständige Ministerium bis hin zu einem Antrag oder einer Gesetzesinitiative im Landtag offen.
Für spezifische Anliegen hat jeder Bürger Bayerns das verfassungsgemäß geschützte Recht der Petition, d. h. sich mit einer Eingabe oder Beschwerde an den Landtag zu wenden. Die Petition wird dann entweder in einem Fachausschuss oder im allgemeinen Petitionsausschuss behandelt. Die Behandlung erfolgt in aller Regel in öffentlicher Sitzung. Es bietet sich häufig an, Bürgeranfragen in Form einer Petition direkt an das Landtagsamt weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Beyer, MdL