Frage an Thomas Beyer von Dietmar H. bezüglich Soziale Sicherung
Das erste Ostsee-NGO Forum 2001 hatte folgende Forderungen aufgestellt:
..."Zugang zu Information ist ein Teil der Meinungsfreiheit, zusammen mit einer aktiven Bürgerschaft - daher sind es Vorbedingungen für die Sicherung einer lebendigen und gut informierten Demokratie. NGOs fordern von den Regierungen internationale und nationale Standards zu respektieren und mit ihnen in Übereinstimmung zu handeln.
...Die NGOs rufen die Staaten des Ostseerats dazu auf, die Umsetzung aller Menschenrechte - zivile, politische, ökonomische, soziale und kulturelle - zu einer obersten Priorität auf der politischen Tagesordnung zu machen."
Eine Untersuchung im Rahmen des 10 Ostsee-NGO Forum 2012 ergab nun, das DEutschland seine Verpflichtungen bei weitem nicht erfüllt hat.
Bayern hat kein Informationsfreiheitsgesetz, das amtliche Dokumente aller Bereiche zugänglich macht. Und der Landtag lehnte die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarts mit Mehrheit ab.
Welche Gründe gibt es dafür? Hat auch die SPD der Ablehnung zugestimmt?
Sehr geehrter Herr Hamann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.06.2012 zur Informationsfreiheit in
Bayern.
Vorschläge für ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz wurden insgesamt
sieben Mal in den letzten elf Jahren im Landtag erbracht. Nach den
Gesetzentwürfen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen wurde der letzte
Vorstoß in dieser Legislaturperiode durch die Freien Wähler im Jahr 2010
unternommen.
Bei der Beschlussfassung im Ausschuss für Verfassung, Recht,
Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmten die SPD, Freie Wähler,
Bündnis 90/Die Grünen für die Einführung eines
Informationsfreiheitsgesetzes. Die FDP enthielt sich der Abstimmung aufgrund
interner Unstimmigkeiten und mit Rücksicht auf den Koalitionspartner CSU,
welche sich vehement gegen ein Informationsfreiheitsgesetz aussprach.
So scheiterte der Gesetzentwurf zur Regelung des Zugangs zu Informationen im
Freistaat Bayern am Widerstand der schwarz-gelben Regierung.
Als Gründe gegen ein Informationsfreiheitsgesetzes in Bayern nannte die CSU
verschiedene Aspekte. Frau Kollegin Petra Guttenberger behauptete, dass in
Bayern bereits ein transparentes Verfahren mit vielfältigen
Informationszugängen und Informationsrechten bestehe und demnach kein
Informationsfreiheitsgesetz benötigt werde. Ihrer Ansicht nach werde in
Ländern mit Informationsfreiheitsgesetz im Ergebnis keine spürbare
Verbesserung der Aktenöffentlichkeit erreicht. Zudem gelte das
Informationsfreiheitsgesetz gemäß des Staatsministers Joachim Herrmann als
datenschutzrechtlich bedenklich und werde ansonsten als überflüssig
bewertet.
Die SPD stimmte in beratenden und federführenden Ausschüssen für die
Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Bayern.
Nach dem Willen der Landtags-SPD sollten Bayerns Bürgerinnen und Bürger ohne
Angabe von besonderen Gründen Informationen bei bayerischen staatlichen und
kommunalen Behörden abfragen und Auskünfte erlangen können. Bei diesen
Informationen und Auskünften kann es etwa um die Planung eines
Kindergartens, die Sauberkeit eines Badesees oder den Bau einer
Umgehungsstraße gehen. Persönliche Daten sollen allerdings geschützt werden.
Für detaillierte Informationen dazu verweise ich Sie an meinen Kollegen
Horst Arnold, Mitglied des Landtagsausschusses für Recht und
Verfassungsfragen.
Büro des Landtagsabgeordneten Horst Arnold
Theaterstr. 24, 90762 Fürth
Tel.: 0911 / 766 00-836
Fax: 0911 / 766 00-837
E-Mail: horst.arnold@bayernspd-landtag.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Beyer