(...) herzlichen Dank für Ihre Frage. Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden und Stiftungen fallen unter die veröffentlichungspflichtigen Angaben gemäß den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags. Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/nebentaetigkeit/hinweise17.html (...)
(...) Da ich den Fall persönlich ebenfalls nur aus den Medien kenne und auch keine Akteneinsicht habe, kann ich mich auch nicht zu dem Fall Mollath äußern. Dafür bitte ich um Verständnis. (...)
(...) Im Juli 2012 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in einem Sondergutachten betont, welch große volkswirtschaftliche Risiken für ein international stark verflochtenes Land wie Deutschland mit einem Auseinanderbrechen der Eurozone verbunden wären. Deshalb ist es in unserem ureigenen Interesse, die Staatsschuldenkrise im Euroraum zu überwinden und das Vertrauen in die Währungsunion zu schützen. Gleichwohl war und ist es richtig, eine systematische Vergemeinschaftung der Schulden in Europa zu verhindern. (...)
(...) Die wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist, aus welchen Quellen wir künftig unser Erdgas beziehen wollen. Bisher konnten wir rund 14 Prozent aus heimischen Vorkommen, rund ein Drittel unseres Bedarfs aus Russland und rund ein Viertel aus norwegischen Gasquellen abdecken. Da in Deutschland ein erhebliches Potenzial an nicht konventionellen Erdgaslagerstätten vermutet wird, sehe ich in der Förderung von Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten die Chance, die Versorgungssicherheit mit Gas aus heimischen Quellen zu erhöhen. (...)
(...) Nach Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag wurde in einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame parteiübergreifende Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gefunden. Nach alter Rechtslage konnte jede Person oder Stelle eine Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner Einwohner bei der Meldebehörde erhalten. Die Angabe eines Zwecks war nicht erforderlich. (...)
(...) Die Regelung des Ehegattensplittings muss sich nicht nur an Artikel 3 unseres Grundgesetzes, dem Gleichheitsgrundsatz, sondern auch an Artikel 6 GG messen lassen. Dort heißt es: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (...)