Frage an Thilo Hoppe von Tilman K. bezüglich Umwelt
In einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe v, 26.9.2012 heißt es ".....bei den derzeit errichteten Offshore Windparks wird der in Deutschland gültige Lärmschutzwert von 160 Dezibel (dB) in 750 m Entfernung zur Emissionsstelle bei Rammarbeiten noch häufig überschritten. Deshalb verlangen Umwelt- und Naturschutzverbände den sofortigen verbindlichen Einsatz von Technologien, die geeignet sind die Schallschutzgrenzwerte einzuhalten. Die Offshore-Industrie hatte dagegen kürzlich in einem Positionspapier Übergangsfristen für vor 2008 genehmigte Windparks gefordert."
In der taz v. 22.10.2012 heißt es unter dem Titel "Lebensgefährlicher Schall", daß alleine im Sommer 2012 an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins 132 tote Schweinswale und an der Ostseeküste des Landes 61 tote Tiere gefunden worden seien.
Daraus ergeben sich folgende Dragen:
a) Ist aus Ihrer Sicht der maximale Wert von < 160 dB niedrig genug angesetzt; welcher Wert wäre verantwortbar?
b) Können Sie bitte als "lokaler" MdB in Erfahrung bringen, ob die angesprochenen dB-Überschreitungen von der zuständigen Bundesbehörde genehmigt oder andernfalls geduldet wurde oder als Rechtsverstoß verfolgt worden ist oder wird?
c) Was soll nach Ihrer Meinung kurzfristig unternommen werden, um zumindest bis zur inführung anderer Lösungen (vgl. Frage "d") im Interesse des Artenschutzes die Einhaltung von Grenzwerten strikter durchzusetzen?
d) Was ist von eiener Vergrämung von Schweinswalen zu halten, wie sie Peter Altmaier (vgl. taz v. 4.11.2012) fordert.
Sehr geehrter Herr Kluge,
gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Fragen vom 21.Januar einige Antworten geben.
Der Grenzwert von 160 Dezibel gilt seit 2008. Er ist ein Kompromiss zwischen baubedingten Eingriffen und dem Schutz der Meeresökosysteme, der auch von Naturschutzverbänden getragen wird. Dass es diesen Grenzwert gibt, kann durchaus als ein erster Erfolg gewertet werden. In vielen anderen europäischen Ländern gibt es höhere oder gar keine vergleichbaren Grenzwerte.
Der Wert ist Ergebnis erster Erkenntnisse über vorübergehende Schwerhörigkeit bei Schweinswalen. Allerdings beginnen Beeinträchtigungen und Verhaltensänderungen vermutlich schon bei niedrigeren Werten. Weitere Untersuchungen dazu laufen derzeit.
Ganz allgemein führt der Grenzwert dazu, dass beim gängigen Raumverfahren zusätzlicher technischer Schallschutz angewendet werden muss. Gutachter messen während des Baus die Lärmbelästigung und melden die Ergebnisse an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie. Trotz einzelner Grenzwertüberschreitungen ist jedoch bislang kein Baustopp verhängt worden. Ein solches Vollzugsdefizit ist nicht akzeptabel und muss behoben werden. Wir haben dazu eine Nachfrage bei der Bundesregierung eingereicht.
Eine Ihrer Fragen bezieht sich auf die Vergrämung. Diese ist ein weiterer Teil des oben genannten Kompromisses. So lange laute Rammverfahren angewendet werden, sind sowohl Lärmdämmung als auch Vergrämung notwendig, um Tiere zu schützen. Das Ziel müssen aber weniger lärmintensive Bauverfahren, wie z.B. Bohrtechniken, sein. Diese sind bereits in Erprobung.
In der Hoffnung, Ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Thilo Hoppe