Portrait von Thies G.J. Goldberg
Thies G.J. Goldberg
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thies G.J. Goldberg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jürgen M. •

Frage an Thies G.J. Goldberg von Jürgen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie zum Anlegen der neu angemeldeten Volksinitiative für faire und verbindliche Volksentscheide,
a) grundsätzlich an Wahltagen (Bundestag, Bürgerschaft) durchzuführen,
b) die von der Initiative vorgeschlagene Verbindlichkeitsregelung zu akzeptieren?

Portrait von Thies G.J. Goldberg
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mackensen,

Sie interessieren sich für einige Details meiner politischen Position zu Volksentscheiden:

Bei Volksentscheiden über allgemeine politische Anliegen bin ich der Auffassung, dass diese grundsätzlich an Wahltagen durchgeführt werden.

Volksentscheide über Änderungen der Hamburger Landesverfassung sollten nicht mit anderen Abstimmungs- und Wahlhandlungen verknüpft sein. In so einem Falle geht es um die Grundlage unserer Demokratie, unserer Zivilgesellschaft, und dies sollte an einem gesonderten Tage stattfinden, damit die Besonderheit der Entscheidungssituation und die Tragweite eines Beschlusses im Bewusstsein der Wähler präsent ist, und diese nicht abgelenkt werden durch gleichzeitige Entscheidungen über Parlamentsbesetzungen und parteipolitische Vorlieben.

Das Recht ist ein dynamischer Prozess, der auch Veränderungen einer Gesellschaft und der Lebensbedingungen widerspiegelt. In unserem Rechtssystem werden – wie in anderen Staaten auch – permanent Gesetze beschlossen, geändert oder aufgehoben. Dies kann für Gesetze, die per Volksentscheid beschlossen wurden, nicht anders sein.

Für vom Volk per Volksentscheid beschlossene Gesetze – sofern nicht ein Gericht deren Verfassungswidrigkeit oder Unverträglichkeit mit anderen Rechtsnormen feststellt – könnte zeitlich befristet eine Änderung durch das Parlament an ein besonderes Quorum gebunden werden. Der Mehrheitsentscheidung bliebe Rechnung getragen und trotzdem bliebe das Parlament in der Verantwortung, das Recht der Lebenswirklichkeit anzupassen.

Eine besondere Einschränkung halte ich jedoch für zwingend notwendig: Volksentscheide, die mehr als nur unerhebliche Haushaltsbelastungen zur Folge haben, dürfen meines Erachtens ohne haushaltsrechtlich zulässige Deckungsvorschläge (also deren konkrete Finanzierung) zu keiner Zeit verbindlich sein. Wenn per Volksentscheid nennenswerte Belastungen des Stadthaushalts beschlossen werden sollen, dann müssen die Initiatoren auch ein klares Bekenntnis abgeben, von welcher öffentlichen Aufgabe die erforderlichen Mittel abgezogen werden sollen.

Mit besten Grüßen

Thies Goldberg