Antwort von Theresia Bauer
Bündnis 90/Die Grünen
• 18.02.2016

(...) 1) Bei der vom Grundgesetz garantierten Freiheit von Forschung und Lehre handelt es sich um ein individuelles Freiheits- und Abwehrrecht von einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. (...) 3+4) Bei der Gestaltung von Lehrveranstaltungen gilt die Freiheit der Lehre, die, wie oben ausgeführt, kein kollektives, sondern ein individuelles Grundrecht ist. (...)

Antwort von Theresia Bauer
Bündnis 90/Die Grünen
• 13.01.2016

(...) Wir dürfen und wir müssen der Wissenschaft zumuten, sich mit den großen Fragen der Gesellschaft zu beschäftigen. Die Wissenschaft wird dafür gebraucht und Baden-Württemberg fördert entsprechend neue Formen der Wissensgenerierung, etwa hinsichtlich der besonderen interdisziplinären Struktur der Nachhaltigkeitsproblematik (Förderlinie Reallabore). Hinsichtlich der Verankerung bestimmter Herausforderungen in einem Leitbild oder in der Lehre verweise ich auf die Hochschulautonomie, die es den Hochschulen überlässt, inwieweit sie sich in dieser Form an übergeordneten Herausforderungen orientieren. (...)

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