Antwort von Theresia Bauer
Bündnis 90/Die Grünen
• 18.02.2016

(...) 1) Bei der vom Grundgesetz garantierten Freiheit von Forschung und Lehre handelt es sich um ein individuelles Freiheits- und Abwehrrecht von einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. (...) 3+4) Bei der Gestaltung von Lehrveranstaltungen gilt die Freiheit der Lehre, die, wie oben ausgeführt, kein kollektives, sondern ein individuelles Grundrecht ist. (...)

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