Frage an Theresa Schopper von Anja M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schopper,
ich wurde von Ihrer Kollegin, Frau Ackermann, darauf aufmerksam gemacht, dass Sie wohl für meine Frage die richtige Ansprechpartnerin sind.
Hier also meine Frage:
in den neuen Bundesländern und in zwei alten Bundesländern wurde die Meldepflicht für Borreliose eingeführt. Warum nicht in Bayern?
Freundliche Grüße,
A. Maurer
Sehr geehrte Frau Maurer,
als gesundheitspolitische Sprecherin unserer Fraktion habe ich mich schon oft mit diesem Thema auseinander gesetzt und weiß daher um die große Anzahl der Betroffenen in Bayern (ca. 10.000 Neuerkrankungen jährlich). Ich kenne die Sorgen der Betroffenen und die Hoffnungen, die hinter einer Befürwortung der Meldepflicht stehen, aber leider gibt es Grund zu der Annahme, dass eine Einführung der Meldepflicht aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist.
Hierbei muss zunächst anerkannt werden, dass eine Einführung der Meldepflicht nicht zu einer Verbesserung der Datenlage -- und daher leider kaum zu einer besseren Gesundheitsfürsorge der bayerischen Bürgerinnen und Bürger führen würde. Diese Einschätzung teilte das Staatsministerium fürUmwelt und Gesundheit bereits im Mai 2010. Ebenso wurde festgestellt, dass manche der Betroffenen Antikörper gegen Borreliose bilden können, insofern würden sich die Zahlen, gewonnen durch die Meldepflicht, nicht mit den tatsächlichen Erkrankungen decken. Es können so keine belastbaren epidemiologischen Daten generiert werden. Außerdem gibt es gegen Borrelioseerkrankungen keinen wirksamen Impfschutz (im Gegensatz zu FSME, wo es einen Impfschutz gibt und daher die Meldepflicht sinnvoll ist), weswegen eine bessere Kenntnis über regionale Erkrankungshäufungen zu keiner sinnvollen Behandlung der Betroffenen führen würde. Bei einer Einführung der Meldepflicht müsste man aber auch diagnostische Komplikationen rechnen: so ist die Diagnostik selbst noch nicht standardisiert, und auch der Nachweis der Krankheit selbst gilt als unsicher. Dabei stellt vor allem die Abgrenzung von akuter Borreliose und chronischen Infektionen ein Problem dar. Alle diese meist methodischen und fachlichen Gründe führen dazu, dass ich der Meldepflicht gegenüber skeptisch bin.
Wie bereits von Ihnen angesprochen gibt es die Meldepflicht für Borreliose in anderen Bundesländern. Es gab zudem einen Großversuch der Meldepflicht und ihrer Wirkung über 10 Jahre in den neuen Bundesländern. Leider sind die Ergebnisse alles andere als ermutigend. Es liegen große Datenmengen vor, jedoch können keine sinnvollen Schlüsse aus ihnen gezogen werden. Bezüglich der Diskussion um eine Meldepflicht haben sich Gesprächspartner des Robert-Koch-Instituts und des Nationalen Referenzzentrum für Borrelien vielmehr für gezielte Forschungsprojekte ausgesprochen.
Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat aber erst im März dieses Jahres seine Einschätzung, dass die Meldepflicht nicht sinnvoll sei, revidiert. Die nun neu aufkeimende Diskussion werde ich intensiv parlamentarisch begleiten, unter anderem mit einem Berichtsantrag zur Aufklärung. Dabei geht es mir vor allem um den aktuellen Stand der fachlichen Diskussion und den zu erwartenden Nutzen der Einführung einer Borreliose-Meldepflicht für die bayerische Bevölkerung. Wenn neue Erkenntnisse vorliegen, dass eine Meldepflicht tatsächlich Wirkung zeigt, bin ich und wir als Fraktion auf jeden Fall gesprächsbereit.
Mit freundlichen Grüßen,
Theresa Schopper