Frage an Theresa Schopper von Alexander S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Schopper,
ich habe Fragen zum GdL "Streik" bei der MVG: Meine Frau und ich haben beide ein IsarCard-Abonnement im Wert von zusammen 105,80 € im Monat. Wir steigen beide morgens am U-Bahnhof "Holzapfelkreuth" ein und fahren in die Stadtmitte, abends wieder zurück. Nun hat die MVG durch das geänderte Betriebskonzept die Leistungen für diese Haltestelle gekürzt: Morgens und abends im Berufsverkehr um 75%, tagsüber und nachts um 50%. Diese Kürzungen gelten seit 30.09.2010. Uns sie gelten fortlaufend, ohne dass sich die Gewerschaft GDL in einem Streik befindet.
Können wir von der MVG anteilig unsere Ticketkosten zurückfordern? Kann die MVG diese Leistungskürzung bis auf weiteres aufrecht halten, ohne ein Enddatum anzugeben? Bleibt es vielleicht bei diesem ausgedünnten Takt?
Viele Grüße
Alexander Strässle
Sehr geehrter Herr Strässle,
bitte verzeihen Sie die späte Antwort auf Ihre Frage. Im Detail kann ich nicht mehr nachverfolgen, wie sich die von Ihnen beschriebenen Fahrplankürzungen auch nach Streikende auf die U6 ausgewirkt haben, aber ich werde nun allgemein zu dieser Problematik Stellung nehmen. Auch ich pendle täglich von Aubing aus in die Innenstadt und bin somit von Verspätungen der MVV und MVG öfters betroffen.
Vor allem während der Streiks stellt nach meinem Kenntnisstand das sogenannte Basisnetz, also die massiven Fahrplaneinschränkungen, die einzige Möglichkeit der MVG dar, über einen längeren Zeitraum eine zuverlässige Leistung ohne die GDL-Fahrer zu planen und zu gewährleisten. Die MVG versucht dabei ein System zu schaffen, auf das sich die täglichen Fahrgäste verlassen können. Falls dann doch GDL-Fahrer trotz Streik zur Verfügung stehen, werden diese aber auch ergänzend eingesetzt und der Basisfahrplan erweitert.
Soweit ich weiß, können die Ticketkosten generell und auch im Streikfall nicht (anteilig) zurückgefordert werden, auch wenn es zu starken Leistungskürzungen kommt.Mit dem Kauf einer Fahrkarte wird nur die Beförderung, aber nicht die Beförderung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten U-Bahn erworben. Falls Sie Ihr Abo gar nicht mehr nutzen könnten (also beispielsweise gar keine U-Bahn fahren würde), dann kann eine Rückerstattung beantragt werden. Das ,Risiko´ auf Zugausfall wegen Streiks, Demonstrationen oder anderen Gegebenheiten trägt also der Kunde, nicht die MVG. In Ihrem Fall haben Sie leider keinen Anspruch auf die Rückerstattung Ihrer Isarcard.
Aus eigener Erfahrung muss ich aber sagen, dass, obwohl solch eine Beeinträchtigung des öffentlichen Nahverkehrs sehr ärgerlich und stressig für die Betroffenen ist, die MVG an sich einen guten Service bietet, vor allem im Vergleich zu anderen Städten.
Mit freundlichen Grüßen,
Theresa Schopper