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Theresa Bergmann
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Frage von frank H. •

Asyl: Werden Sie sich dafür einsetzen, die Maghreb-Staaten (Algerien, Tunesien und Marokko) sowie Georgien als sichere Herkunftsländer einzustufen?

Allein 2020 wurden 3.641 algerische, 3.320 marokkanische, 1.683 tunesische sowie 3.180 georgische Zuwanderer als Tatverdächtige registriert.
Da in jedem Jahr weitere Zuwanderer aus den besagten Staaten einreisen, ergibt sich zwangsläufig ein Zuwachs bei den Straftätern, die wegen des aufwändigen Asylverfahrens über mehrere Jahre die Möglichkeit haben, in Deutschland Verbrechen zu begehen. Durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten könnten die Verfahren deutlich abgekürzt und damit die Anzahl aktiver Straftäter entscheidend verringert werden.
Quelle: Bundes­lage­bild Krimi­nalität im Kon­text von Zu­wan­de­rung 2019, Bundes­lage­bild Krimi­nalität im Kon­text von Zu­wan­de­rung 2020, beide vom Bundeskriminalamt herausgegeben.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2020.html;jsessionid=80B0B3D7F2B3A781FDB5E1EDB09ACAE4.live2301?nn=62336

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Antwort von
Die PARTEI

Hallo Herr H.,

Wie sich am aktuelle Beispiel Afghanistan zeigt ist solch eine Kategorisierung nicht besonders aussagekräftig. Zumal "sicher" auch ein recht dehnbarer Begriff darstellt und aus menschenrechtlicher Sicht bisher nicht hinlänglich beantwortet wird. Daher die Antwort auf Ihre Frage: Nein.