
(...) Des Weiteren wurde Ende 2018 eine Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation verabschiedet. Darin heißt es: „Es ist zwingend notwendig, dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung keinen gesundheitsschädlichen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt wird. Die Mitgliedstaaten sollten dieses Problem unionsweit unter Wahrung der Kohärenz und unter besonderer Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips [...] angehen“ (Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L1972&from=en, Erwägungsgrund 110). (...)