Frage an Tatjana Wolf von Matthias M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dr. Tatjana Wolf
Im Bestattungsgesetz des Landes wird im §39 ausgeführt:
(2) Ist zu befürchten, daß Leichen in Särgen aus Hartholz oder Metall innerhalb der Ruhezeit oder der Nutzungszeit nicht ausreichend verwesen, so kann in der Friedhofsordnung insbesondere vorgeschrieben werden,
1. daß Särge aus leicht verweslichem Holz zu verwenden sind,
2. daß Leichen, die in Särgen aus Hartholz oder Metall überführt worden sind, in besonderen Teilen des Friedhofs bestattet werden. Für diese Friedhofsteile ist eine längere Ruhezeit festzulegen.
(3) Die Aschen Verstorbener sind in festen und verschlossenen Urnen beizusetzen.
(4) Das Ministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung zulassen, daß für Särge andere, dem Holze gleichwertige Materialien verwendet werden.
Meine Fragen:
1. Durch welche Rechtsverordnungen ist gewährleistet, dass die Normen eingehalten werden?
2. Wie wird mit so genannten „vergänglichen Metallurnen“ nach Ablauf der Ruhezeit verfahren?