
(...) Mögliche Folgen solcher Entscheidungen lassen sich immer nur abschätzen, nie vorhersagen. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe jedes Abgeordneten, alle Argumente und Interessen gewissenhaft gegeneinander abzuwägen, um dann im Bundestag allgemeinverbindliche Entscheidungen treffen zu können. (...)