Frage an Tanja Wagener von Thomas W. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Frau Wagener,
Sie werden bei Ihrer Wahl in den neuen Landtag an der Neufassung des Archivgesetzes beteiligt sein.
Obwohl dieses Gesetz nach seiner Novellierung wohl als positiv zu bewerten ist, bewertete der Leiter des LWL-Archivamtes in der "Aktuellen Stunde" des diesjährigen Westfälischen Archivtags das Erreichen der positiven Neuerungen als Pyrrhus-Sieg für die Kommunalarchive. Die im Gesetz verankerte Veräußerlichkeit sog. kommunalarchivischen Sammlungsguts (Unterlagen, die nicht aus dem Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen entstanden sind; vgl. § 10 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 1) habe ihm weh getan, da nun Archivgut erster und zweiter Klasse entstehe.
Was spricht aus Ihrer Sicht für den Gesetzeswortlaut ?
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Wolf