Warum stellen sie sich gegen das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Klimaschutz? Müssen Kinder und Enkel in Bayern das Grundrecht auf Klimaschutz einklagen?
Wegen der Abstandsregel (10H), an der die CSU weiter festhält, werden in Bayern kaum noch neue Windräder gebaut. Privater Widerstand in ihrem Land zeigt aber einen ganz anderen Willen der Bevölkerung: „Bürgermeister Erwin Karg ist stolz auf seinen kleinen Beitrag zur Energiewende. Vier Windräder hat die bayerische Gemeinde Fuchstal gebaut - in Eigenregie.“
Mit seinem wegweisenden Beschluss vom 29.4.2021 stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass Klimaschutz schon jetzt im Grundgesetz verankert ist und wir heute mehr für den Klimaschutz machen müssen, um die Freiheitsrechte nachfolgender Generationen nicht zu gefährden.
Ohne Klimaschutz wird es auch keine Aktiengesellschaften mehr geben, von denen die gierigen Vorstandsbosse und Aktionäre profitieren.
Warum stellen sie sich gegen das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Klimaschutz? Müssen Kinder und Enkel in Bayern das Grundrecht auf Klimaschutz einklagen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Klimaschutz und Windkraft.
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag bekennt sich weiterhin zur 10 H-Regelung. Sie ist unverzichtbar, um die Akzeptanz für Windräder in Bayern zu erhalten.
Die CSU hat ihr Wahlversprechen zum Fortbestand der 10 H-Regelung eingehalten und im bayerischen Koalitionsvertrag mit den Freien Wählern durchgesetzt. Explizit wurde verankert, dass wir an der geltenden bayerischen Rechtslage festhalten. Dieses Wahlversprechen gilt selbstverständlich unverändert.
Mit einem Mindestabstand vom 10-fachen der Höhe von Windrädern zu Wohnhäusern sorgen wir für den notwendigen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und den Anforderungen der Energiewende. Für Windräder, die von auswärtigen Investoren in direkter Nähe zur Wohnbebauung errichtet werden, fehlt innerhalb der Bevölkerung die Akzeptanz. In Bayern haben schon etliche Eltern zusammen mit ihren Kindern gegen die Errichtung solcher Windräder mit zu kurzen Abständen zu Wohnhäusern demonstriert.
Dort, wo Einvernehmen besteht, können über Bebauungspläne und unter Einbeziehung der Menschen vor Ort nach wie vor Windkraftanlagen mit einem geringeren Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden. Das haben diverse Gemeinden auch umgesetzt. Für uns ist die kommunale Selbstverwaltung entscheidend. So geben wir Gemeinden und Anwohnern die Möglichkeit, die Energiewende selbst und eigenverantwortlich mitzugestalten.
Windenergie ist in Bayern nicht annähernd so effizient wie an der Küste. Es ist kein Zufall, dass der Ausbau der Windkraft in Deutschland größtenteils in der nördlichen Hälfte der Republik stattfindet.
Die CSU-Fraktion setzt in Bayern auf einen breiten Energiemix, zu dem neben der Windenergie auch noch andere wichtige Energiequellen gehören. Dank reichlich Sonne und vielen Solaranlagen auf Bayerns Dächern sind wir bundesweit führend beim Einsatz von Photovoltaik. Auch bei der Wasserkraft und Geothermie ist Bayern Vorreiter. Wir setzen auf den Ausbau erneuerbarer Energien und verlässliche Energiequellen, die eine stabile Grundlast ermöglichen.
Im Übrigen gibt es auch in anderen Bundesländern Abstandsregeln für Windräder. Der Chefankläger der bayerischen 10 H-Regelung, der Grünen-Chef Robert Habeck, hat in seiner Zeit als Umweltminister von Schleswig-Holstein z.B. festgelegt, dass in einem Radius von 800 Metern, in besonderen Fällen sogar 1.000 Metern um Wohngebiete keine Windräder gebaut werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Schorer-Dremel