Sind nach all den öffentlichen Debatten der Jahre die Interessen der Mieter in wachstumsorientierten, institutionellen Wohnungsunternehmen ausreichend durch Politik und Gesetzgebung geschützt?
Sehr geehrte Frau Prinz,
die Wohnung ist des Menschen wichtigster Rückzugsraum, er ist unter allen Gesichtspunkten existenziell. Wer in diesem Punkt mit Kündigung oder drastischer Mieterhöhung aufgrund Gewinnstrebens von institutionellen Wohnungsunternehmen konfrontiert ist, der steht in der Regel vor massiven Problemen, die nachhaltig ins Leben eingreifen können.
Die Politik ist für diese Menschen die tatsächlich letzte Hoffnung auf einen annähernden Interessensausgleich.
Lieber Fragesteller,
mir sind u.A. die folgenden 3 Punkte besonders wichtig:
Wir müssen den Wohnungsbestand konsequent schützen. Spekulativen Leerstand und den Abriss von intaktem Wohnraum können wir uns nicht mehr leisten. Durch ein verschärftes Zweckentfremdungsverbotsgesetz, Vorgaben in der Bauordnung sowie mit einem Miet- und Wohnungskataster müssen wir diese Missstände abstellen.
Zweitens: Wir müssen weiter Wohnungen bauen, aber platzsparender als bisher. Lieber höher als immer mehr Flächen auf der grünen Wiese zu versiegeln.
Und vor allem: Wir müssen für Menschen mit niedrigen oder mittleren Einkommen genügend bezahlbare Wohnungen schaffen. Alle Vermieter, egal ob landeseigene, private oder die Genossenschaften, müssen einen Anteil an bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen – im Neubau wie im Bestand. Wir brauchen feste WBS-Quoten bei jedem Neubauprojekt und nicht nur im Rahmen eines unverbindlichen Wohnungsbündnisses. Insgesamt brauchen wir auf dem Berliner Wohnungsmarkt die Vermieter*innen, die bereit sind, als soziale Bestandshalter dauerhaft genug bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.