Frage an Tanja Gönner von Helga H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Gönner,
die Zuzahlungen für Schülerbeförderungen sind in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Speziell Familien im ländlichen Raum sind von Zuzahlungen besonders betroffen, da das Schulenangebot nicht flächendeckend ist. Dies stellt eine Benachteiligung und eine soziale Härte für viele Familien dar und kostet monatlich einen großen Anteil des Kindergeldes. Eine von mir eingereichte Petition beim Bundestag zur Gleichstellung wurde mit Hinweis auf „Entscheidungskraft des Landkreises“ abgelehnt.
Eine Umlegung anfallender Schülerbeförderungskosten auf alle Schüler würde eine Protestwelle nicht betroffener Eltern auslösen, die Landkreise wehren sich gegen die kostenlose Beförderung der Betroffenen.
Gerne höre ich Ihre Meinung, wie dieser Missstand behoben werden kann bzw. weshalb er nicht behoben wird.
Mit freundlichen Grüssen
Helga Heaton, Winterlingen
Sehr geehrte Frau Heaton,
Ihre Anfrage zur Schülerbeförderung wurde uns etwas verspätet von Abgeordnetenwatch zugeleitet und dann kam ich auch nicht sofort dazu mich der Angelegenheit anzunehmen, weshalb ich Ihnen erst heute antworte. Ich bitte um Nachsicht.
Das Land fördert die Schülerbeförderung (nach dem sog. Finanzausgleichsgesetz FAG) über pauschale Zuwendungen an die Stadt- und Landkreise mit jährlich 170 Millionen Euro. Die weitere Umsetzung und Ausgestaltung der Schülerbeförderung fällt in die Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise. Die Kreise bestimmen dabei auch darüber, ob und gegebenenfalls nach welchen Kriterien und in welcher Höhe ein Eigenanteil von den Schülern zu tragen ist. Wie in vielen anderen Kreisen, gibt es auch im Zollern-Alb-Kreis eine Regelung, um soziale Härtefälle zu vermeiden. Die vom Zollern-Alb-Kreis für die Schülerbeförderung geltenden Regeln finden Sie im Internet unter: http://www.zollernalbkreis.de/servlet/PB/show/1324632_l1/Satzung%20Schlerbefrderung%20ab%201.8.2010%20SBKS010810 .Bei etwaigen Rückfragen kann ich Ihnen empfehlen, sich an den Schulträger oder direkt an die Kreisverwaltung zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Gönner