Tanja Gönner
CDU
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Frage von Erik W. •

Frage an Tanja Gönner von Erik W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Gönner,

ich möchte ich mich bei Ihnen für ihre Antwort auf meine Frage vom 14.2.2011 bedanken. Zunächst möchte ich noch voranschieben, dass in Deutschland mit dessen "besondererer Geschichte" (gemeint ist wohl die Weimarer Zeit und das Dritte Reich) es vor allem die r e p r ä s e n t a t i v e Demokratie war, welche in Form der Notverordnungen und des Votums der Zentrumsparteien, Adolf Hitler zum Reichskanzler zu machen, versagt hat. Die NSDAP hatte ja nie eine eigene absolute Mehrheit im Parlament. Diese negativen Beispiele sprechen eben gerade f ü r die direkte Demokratie. Selbstverständlicherweise gibt auch durchaus Nachteile der direkten Demokratie, wie diese in der Schweiz betrachtet werden können.

Mich würde nun interessieren, wie die CDU diese plebiszitären Elemente -auch auf Landesebene- künftig so gestalten will, dass Volksentscheide realistisch werden und nicht die Alibifunktion von heute haben. In Ba-Wü gabs ja trotz theoretischer rechtlicher Möglichkeiten bisher noch keinen Volksentscheid, was m.E. bezeichnend für die derzeitige Rechtslage ist.

Bezüglich Ihrer Tätigkeit als Verkehrsministerin in Ba-Wü hätte ich die Frage, wie Sie das Umfragehoch der S21-Gegner bewerten ( http://www.bild.de/BILD/regional/stuttgart/dpa/2011/03/18/umfrage-mehrheit-gegen-stuttgart-21.html ).

Bezüglich Ihrer Tätigkeit als Umweltministerin hätte ich die bereits von einem "Vor-Fragenden" gestellte-aber bisher nicht beantwortete - Frage, bis zu welcher Magnitude denn die ba-wü AKWs ausgelegt sind.

Sie haben eine Abschaltverfügung für die ba-wü AKWs Philippsburg I und Neckarwestheim I veranlasst. Wer zahlt den Schadensersatz, falls die vermutete Rechtswidrigkeit dieser Abschaltverfügungen von den Gerichten bestätigt werden würde?

Mit freundlichen Grüßen Erik Wille

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wille,

in Ihrer erneuten Anfrage sprechen Sie mehrere Fragestellungen an, auf die ich Ihnen gerne jeweils eine Antwort gebe.

Die Landesregierung hat bereits angekündigt eine Enquete-Kommission im Landtag einzurichten, um auf breiter und vor allem fundierter Grundlage über die künftige Ausgestaltung von Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten wie Volksentscheiden zu beraten und Wege einer Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben dazu aufzuzeigen. Ich bin weiterhin der Meinung, dass solche Weichenstellungen nicht übers Knie gebrochen werden sollten, sondern eine sorgfältige Abwägung der Für und Wider vorangestellt werden sollte.

Das Bahnprojekt Stuttgart 21 hat viele Menschen mobilisiert. Die Ursachen dafür sind sicher sehr vielschichtig. Das Projekt wurde in der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise problematisiert, in der es eine breite Verunsicherung in der Bevölkerung gab und die Projektkritiker haben es erreicht, stark zu emotionalisieren.

Die Kernkraftwerke sind in Baden-Württemberg nach den standortspezifischen Bedingungen ausgelegt. Zu Grunde gelegt wird nach den bundesweit geltenden Vorgaben das größte, nach wissenschaftlichen Erkenntnissen (Historische Erdbeben, geologische und seismische Standortsituation), am jeweiligen Standort zu erwartende Erdbeben; hinzu kommt ein Sicherheitsaufschlag. Die Stärke eines Erdbebens wird dabei in Deutschland nach Intensitäten (nicht zu verwechseln mit der Magnitude) angegeben. Die Intensität beschreibt die Schadenswirkung eines Erdbebens. Für die Anlagen in Baden-Württemberg sind folgende Auslegungen realisiert worden [Angabe der Intensität nach EMS-98 (Europäische Makroseismische Skala)]:

GKN I und GKN II Auslegung Intensität I=8

KKP 1 und KKP2 Auslegung Intensität I=7,5

Die Anordnung zur Abschaltung von Neckarwestheim I und Philippsburg 1 erfolgte auf Grundlage des Atomgesetzes (§ 19). Wir haben dazu eine Pressemitteilung herausgegeben, in der die Begründung ausführlich dargestellt ist und die auf der Internetseite des Umweltministeriums eingestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Gönner