Frage an Sylvia Wowretzko von Wolf M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Wowretzko,
In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen , deren Kosten bekanntlich weitgehend von allen Steuerzahlern (mit und ohne Konfession) bzw. von den allgemeinen Sozialkassen getragen werden, werden den Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in allen anderen Einrichtungen haben. So können sie dort beispielsweise keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen.
Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen allen anderen Beschäftigten gleichgestellt werden?
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts stößt auf große Hürden. So wäre hierfür eine Grundgesetzänderung erforderlich, für die sich keine Mehrheit abzeichnet. Die SPD setzt unterdessen auf eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts etwa durch einen Branchentarifvertrag Gesundheit und Soziales. Wir setzen uns für einen solchen Branchentarif ein, damit die Beschäftigten gut entlohnt werden, Outsourcing begrenzt und Lohndumping beendet wird. Es geht uns um gute Qualität dieser Arbeit. Hierfür brauchen wir die Zusammenarbeit von Kirchen und Gewerkschaften. In Hamburg und jüngst auch in Niedersachsen arbeiten kirchliche Träger (Diakonie) und Gewerkschaften bereits zusammen. Im Bereich der früheren Nordelbischen Kirche innerhalb der heutigen Nordkirche gibt es seit 1987 Tarifverträge mit ver.di (früher ÖTV). Für den Bereich Diakonie wurde ein besonderer Tarifvertrag vereinbart.
Sylvia Wowretzko, SPD